Glauburgplatz - Neue Vorgaben durch neue Bebauung?
Antrag
Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, a) Welche Auflagen bestehen für den Bauherren des Wohngebäudes am Glauburgplatz zur Wiederherstellung der im Rahmen der Baumaßnahme vom Glauburgplatz beanspruchten Flächen? b) Welche Auswirkungen hat die nun noch näher gerückte Wohnbebauung auf den Spielplatz und die dort stattfindenden Feste? Besteht hier nur Bestandsschutz für den Status Quo, oder ist auch eine Erweiterung möglich?
Begründung
Bereits in der Planungsphase der neuen Wohnbebauung am Glauburgplatz hat sich der Ortsbeirat 3 für den Bestandsschutz des Spielplatzes und der auf dem Platz stattfindenden Feste eingesetzt. Jetzt tauchte im Zusammenhang mit Vorschlägen zur Neugestaltung des Glauburgplatzes der Begriff des Bestandsschutzes auf, jedoch mit dem Hinweis, dass z.B. eine andere Positionierung des Basketballkorbes nicht möglich sei. Ein Spielplatz kann kein statischer Ort sein, er muss die Möglichkeit haben sich den nachwachsenden Generationen anzupassen. Gleichzeitig müssen unsere Freiflächen multifunktionaler werden. Das muss auch für den öffentlichen Ort "Glauburgplatz" gelten.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme