Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2023
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Ortsbeiratsbudget durch die Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. (IGSV) finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 880,00 Euro brutto;. Der Magistrat wird gebeten das Weitere zu veranlassen.
Begründung
In der Ortsbeiratssitzung vom 01.09.2025 wurde seitens des Vorsitzenden der IGSV, Hr. Pospiech vorgetragen, dass Kosten in Höhe von 880,00 € für Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten im Jahr 2023 für die Weihnachtsbeleuchtung in Seckbach angefallen sind und .gemäß dem OIB 257 seitens der IGSV leider nicht abgerufen wurden. Die angefallen Kosten von 880,00 € sollten demnach an die IGSV angewiesen werden.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme