Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2023
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat stellt: 1. der Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. (IGS) keine Mittel für die Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten; 2. dem Gewerbeverein Fechenheim e. V. Mittel in Höhe von maximal 1.500,00 EUR für die Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten; 3. dem Vereinsring Riederwald e. V. Mittel in Höhe von maximal 1.100,00 EUR für die Schalt-, Stromverbrauchs und Instandhaltungskosten der öffentlichen Weihnachtsbeleuchtung im Jahr 2023 zur Verfügung. Auf Nachfrage und Erinnerung teilt der Vorsitzende der Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine mit, dass im Jahr 2023 keine Kosten für die Bereitstellung der Weihnachtsbeleuchtung entstanden sind.