Gestaltungssatzung Freiraum und Klima
Antrag
Die M 147 wird mit den folgenden Maßgaben beschlossen: - Der § 5 (Gestaltung von Stellplätzen und Garagen) findet nur beim Neubau von Stellplätzen, Garagen oder Carports Anwendung. - Der § 6 (Gestaltung von Wänden und Dächern) findet nur beim Neubau eines Gebäudes Anwendung. - Zudem ist in der Satzung zu verankern, dass weder eine Dach- noch eine Fassadenbegrünung über eine Bewässerungsvorrichtung verfügen darf, die durch das Trinkwassersystem gespeist wird.
Begründung
Der Ortsbeirat begrüßt die Gestaltungssatzung Freiraum und Klima als wichtigen Baustein zur Verbesserung des Stadtklimas. In der vorgelegten Form stellt die Satzung aber eine extrem hohe Herausforderung für private Hauseigentümer*innen dar, da sie auch bei allen Maßnahmen greifen soll, die gemäß der Hessischen Bauordnung genehmigungsfrei sind. Faktisch würde die Satzung mithin bei fast allen baulichen Veränderungen greifen, die nicht lediglich als Reparaturarbeiten zu werten sind. Dies kann bei Anwendung der Satzungsparagrafen 5 und 6 zu erheblichen finanziellen Belastungen führen und z.B. eine eigentlich notwendige und gewünschte energetische Sanierungsmaßnahme verhindern. Viele Fassaden- und Dachbegrünungen verfügen über eine eingebaute Bewässerungsmöglichkeit. Ist diese vorgesehen und wird über die Trinkwasserleitung gespeist, würde dies zu einem erheblichen Anstieg des Wasserverbrauchs führen, der aus ökologischen Gründen nicht akzeptabel ist.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
zu 1. GRÜNE, CDU, farbechte/LINKE und BFF gegen SPD und FDP (= Ablehnung); zu 2. zu a) GRÜNE und farbechte/LINKE gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme); zu b) GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
zu 2. zu a) GRÜNE und farbechte/LINKE gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme); zu b) GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE und BFF gegen FDP (= Ablehnung)