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Gegen eine weitere Genehmigung für das Love-Family-Festival im Rebstockpark Für kommerzielle Festivals je nach Größe das Stadion am Bornheimer Hang oder das Waldstadion zur Verfügung stellen

Vorlagentyp: OF LINKE.

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt

  1. ) Für das Love-Family-Festival wird im nächsten Jahr keine erweiterte Genehmigung mit einer zu erwartenden erhöhten Teilnehmerzahl ( von 10.000 auf 20.000 Teilnehmer*innenn) und eine Erköhung der Lautstärke ( von 65 Dezibel auf 70 Dezibel) erteilt.
  2. Ausser den bereits seit Jahren auf dem Rebstockgelände stattfindenden Kulturvestivals ( kurdische und afrikanische Festivals) werden keine weiteren Genehmigungen erteilt.
  3. Kommerzielle Festivals werden nur in den Veranstaltungshallen wie Jahrhunderthalle und Festhalle oder in den beiden Stadien (FSV- Stadion oder Waldstadion) und dem Messegelände genehmigt werden.

Begründung

Seit Jahren gibt es auf dem Gelände des Rebstockparks Probleme mit kommerziellen Festivals. In diesem Jahr fand das Love Family Festival mit einer reduzierten Zahl von 10.000 Teilnehmer*innen und einer reduzierten Lautstärke von 65 Dezibel statt. Für das nächste Jahr plant die Mannheimer Agentur eine deutliche Steigerung für die Veranstaltung: 20.000 Teilnehmer*innen mit auf 70 Dezibel erhöhte Lautstärke. Auf dem Gelände finden seit Jahren bereits 3 bis 4 nicht-kommerzielle Festivals, wie kurdische und afrikanische Festivals statt. Ausser diesen Festivalls sollen nicht noch weitere genehmigt werden. Zu berücksichtigen sind die Anwohner*innen des Rebstockparks und der Kuhwaldsiedlung, die bereits durch die Veranstaltungen der Messe belastet stark belastet sind. Eine weitere zusätzliche Belastung durch Großveranstaltungen ist den Anwohner*innen nicht zuzumuten. Der Rebstockpark ist ein zu schützendes Landschaftsschutzgebiet und kein Vergnügungs- und Parkplatz.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

23
23. Sitzung OBR 2
TO I
✓ Angenommen

zu 1. Einstimmige Annahme; zu 2. Einstimmige Annahme

24
24. Sitzung OBR 2
TO I
✓ Angenommen

zu 1. Einstimmige Annahme; zu 2. Einstimmige Annahme

25
25. Sitzung OBR 2
TO I
✓ Angenommen

zu 1. GRÜNE, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung); zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)

Ablehnung:
CDU SPD FDP
Annahme:
GRÜNE LINKE. BFF ÖkoLinX-ARL