Vorgartensatzung
Antrag
Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen auch für die Menschen in unseren Stadtteilen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie Antrags- und Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit der Vorgartensatzung transparenter und bürgerfreundlicher gestaltet, beschleunigt und innerhalb von 3 Monaten bearbeitet sowie möglichst auch digital künftig mehr Ausnahmen auch im öffentlichen Interesse sowie zur Vermeidung von Härten möglich werden können. Dies gilt insbesondere: 1. bei Fahrradabstellplätzen, 2. bei Kfz-Stellplätzen, zum Beispiel mit E-Ladesäulen, 3. bei vor Ort strukturellen Themen, 4. bei Parkverboten oder sonstigen Schwierigkeiten im öffentlichen Raum, 5. bei Eckgrundstücken, 6. bei sonstigen individuellen Themen beziehungsweise Schwierigkeiten.
Begründung
Nicht alle bisherigen Einschränkungen der Vorgartensatzung sind sinnvoll oder nachhaltig. Härten sind künftig ausdrücklich zu vermeiden.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
CDU, SPD, LINKE., FDP und AfD gegen GRÜNE (= Ablehnung)