Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen Gebäuden anbringen
Antrag
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob und wo im Ortsbezirk 11 neue wissenschaftlich empfohlenen Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Verwaltungen usw., aber auch Haltestellen mit großen Glasflächen angebracht werden können.
Begründung
Laut Naturschutzbund (NABU) stehen in Deutschland Glasopfer mit 110 bis 115 Millionen toten Vögeln pro Jahr an erster Stelle, noch deutlich vor den Verlusten durch Stromleitungen, Katzen, Verkehr und Windenergieanlagen. Die Vögel sehen Glasscheiben nicht und erwarten einen freien Durchflug. Auch werden sie von Licht angelockt. An den Fenstern angebrachte Silhouetten von Greifvögeln sind nachweisbar wirkungslos. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse basieren auf der so genannten Handflächenregel: Wenn eine Lücke größer ist als eine Handfläche, halten Vögel diese für passierbar. Deshalb wird empfohlen, ein Punktraster von 90 mal 90 Millimetern auf den Scheiben anzubringen, wobei die Punkte ein Durchmesser von bis zu 3 mm haben. Dies Raster beeinträchtigt die Durchsicht für Menschen kaum, ist aber hochwirksam geben Vogelunfälle, wie Forschungen im Flugtunnel bewiesen haben. Die Materialien sind im Handel erhältlich, zum Beispiel https://www.lbv-shop.de/seen-elements-shiny/shiny. Zur Unterstützung der Planung hat die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten einen Kriterienkatalog erarbeitet, um das Vogelschlagsrisiko von Gebäuden zu ermitteln.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme