Wurzelschäden im Max-Leichter-Weg
Begründung
Max-Leichter-Weg Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, Wurzelschäden im asphaltierten Bereich des Max-Leichter-Wegs prüfen und möglichst beheben zu lassen. Begründung: Insbesondere im nördlichen Teil des Max-Leichter-Weges in Richtung der Ronneburgstraße sind gefährliche Stolperfallen festzustellen, die im Schatten oder bei Laubbefall kaum erkennbar sind.
Inhalt
Antrag vom 19.10.2014, OF 691/10
Betreff: Wurzelschäden im Max-Leichter-Weg Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, Wurzelschäden im asphaltierten Bereich des Max-Leichter-Wegs prüfen und möglichst beheben zu lassen. Begründung: Insbesondere im nördlichen Teil des Max-Leichter-Weges in Richtung der Ronneburgstraße sind gefährliche Stolperfallen festzustellen, die im Schatten oder bei Laubbefall kaum erkennbar sind.Beratung im Ortsbeirat: 10