Zeilsheim: Ausfahrt Freiwillige Feuerwehr nicht behindern
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. geeignete Maßnahmen (z. B. Anbringung von Halteverbotsschildern und Bodenmarkierungen) zu treffen, die nachhaltig und dauerhaft die Behinderung des Ausfahrtweges der Freiwilligen Feuerwehr durch parkende Autos in der Welschgrabenstraße (s. Abbildung 1) unterbinden. 2. im Sinne der Vermeidung unnötigen Parksuchverkehrs zu prüfen, inwieweit zumindest ein Teil der Parkplätze des Zeilsheimer Friedhofs (über 30 Parkplätze) als öffentlicher Parkraum ohne zeitliche Begrenzung freigegeben werden kann.
Begründung
Parkende Fahrzeuge, die sowohl Gehwege, als auch einen breiten Teil der Straßenfläche versperren, machen es insbesondere Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehr im Falle eines Einsatzes unmöglich, den direkten Weg zum oberen Abschnitt der Welschgrabenstraße zu passieren (siehe Abbildung 1). Im Falle eines Feuerwehreinsatzes bei den Bewohnern des oberen Abschnittes der Welschgrabenstraße, Höhe Friedhof Zeilsheim, ist die Zufahrt für die Löschfahrzeuge der Feuerwehr nur über Umwege und mit zeitlicher Verzögerung möglich (s. Abb. 2). Dies hat zur Folge, dass wertvolle Einsatzzeit verstreicht, die zur Nutzung der Gefahrenbeseitigung genutzt werden sollte. Auch wiederholte Versuche seitens der Freiwilligen Feuerwehr, Gespräche mit Falschparkern, unter Hinweis auf § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), aufzunehmen sind gescheitert. Fahrzeuge werden trotz deutlicher Hinweise auf Gefahr für Leib und Leben verkehrswidrig dort abgestellt. Augenscheinlich wird nur ein sehr geringer Teil der Parkplätze des benachbarten Zeilsheimer Friedhofs im Steinkopfweg von Besucher:innen des Friedhofs benutzt. Eine Freigabe eines Teils des Parkraumes ohne zeitliche Begrenzung erscheint geeignet, den Parkdruck in der Welschgrabenstraße zu mindern.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme