Künftiges Baugebiet .An der Wolfsweide.
Begründung
Wolfsweide" Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, im Rahmen der Planungen bezüglich des Neubaugebietes "An der Wolfsweide" innovative Lösungen für wohnortnahes Lernen und Arbeiten sowie für den erforderlichen Lärmschutz zur A 661 zu erarbeiten und im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 10 öffentlich vorzustellen. Der KGV "An der Wolfsweide" bleibt zu schützen. Begründung: Der Ortsbeirat 10 ist sehr stark daran interessiert, neben neuem Wohnraum möglichst Schulflächen und Arbeitsplätze zu erhalten beziehungsweise zu schaffen. Wenn durch intelligentes und zukunftsorientiertes Planen Schulraum (beispielsweise für eine Oberstufe) und Gewerbeobjekte mit Arbeitsstellen entstehen und diese Lärmschutzerfordernisse berücksichtigen, wird die Zufriedenheit bezüglich der Planungen erhöht. Des Weiteren können so nicht nutzbare Flächen sinnvoll genutzt werden. Gewerbeflächen beispielsweise auf der zur Autobahn 661 gerichteten Seite des Neubaugebietes könnten unter Berücksichtigung entsprechend ausgerichteter Baulichkeiten sogar für störende Nutzungen in Erwägung gezogen werden, ohne dass dies zu einer tatsächlichen Lärmsteigerung führen würde. Die Zufahrt für diesen Bereich kann über die Friedberger Landstraße erfolgen.