Ausfahrt der Tiefgarage in der Kantapfelstraße regeln
Begründung
Kantapfelstraße regeln Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass an der Ausfahrt der Tiefgarage der Häuser Kantapfelstraße 18 bis 24 (Apfel-Carré) das Verkehrsschild 209-10 ("vorgeschriebene Fahrtrichtung - links") angebracht wird, welches die Fahrer dazu anhält, das Parkdeck links in Richtung Jessenapfelstraße und Goldpeppingstraße zu verlassen. Begründung: Immer wieder lässt sich beobachten, dass Bewohner der Häuser Kantapfelstraße 18-24 die Tiefagarage verkehrswidrig über den Gravensteiner Platz und die Weilbrunnstraße verlassen und damit Fußgänger und Radfahrer in der Fußgängerzone gefährden.
Inhalt
Antrag vom 26.08.2014, OF 650/10
Betreff: Ausfahrt der Tiefgarage in der Kantapfelstraße regeln Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass an der Ausfahrt der Tiefgarage der Häuser Kantapfelstraße 18 bis 24 (Apfel-Carré) das Verkehrsschild 209-10 ("vorgeschriebene Fahrtrichtung - links") angebracht wird, welches die Fahrer dazu anhält, das Parkdeck links in Richtung Jessenapfelstraße und Goldpeppingstraße zu verlassen. Begründung: Immer wieder lässt sich beobachten, dass Bewohner der Häuser Kantapfelstraße 18-24 die Tiefagarage verkehrswidrig über den Gravensteiner Platz und die Weilbrunnstraße verlassen und damit Fußgänger und Radfahrer in der Fußgängerzone gefährden.Beratung im Ortsbeirat: 10