Außengastronomie auf Parkflächen in der unteren Berger Straße
Begründung
unteren Berger Straße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, a) Außengastronomieflächen auf Parkplätzen in der unteren Berger Straße werden nur als Ersatz für Außengastronomieflächen auf dem Fußweg genehmigt und nur auf der westlichen Straßenseite. b) Außengastronomieflächen auf Parkplätzen müssen, wenn die Bestuhlung entfernt wird, wieder als Parkflächen nutzbar sein. c) Weitere neue Außengastronomieflächen sollen in der unteren Berger Straße nicht mehr genehmigt werden. Begründung: Durch die Verlegung von Außengastronomieflächen auf der westlichen Straßenseite auf Parkflächen würden die Fußwege besser passierbar werden. Die Genehmigung darf jedoch nicht dazu führen die Außengastronomiefläche dadurch zu erweitern. Weiterhin müssen die Parkplätze, wenn sie nicht für die Außengastronomie genutzt werden, wieder als Parkflächen zur Verfügung stehen. Der Parkdruck ist im östlichen Nordend sehr hoch, die Parkraumbewirtschaft noch nicht umgesetzt und zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität hat der Ortsbeirat bereits im letzten Jahr beschlossen die Parkplätze auf der östlichen Straßenseite durch die Änderung von Quer- in Längsparkplätze in großer Zahl zu reduzieren. Deshalb sollten keine weiteren Parkplätze in dieser noch von einigen Einzelhändlern geprägten Einkaufsstraße unterbleiben.