Bundesrechnungshof wird zu Bürgerhaus!
Begründung
Bürgerhaus! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Entwicklung des Areals des ehemaligen Bundesrechnungshofs voranzutreiben und in diesem Rahmen die Schaffung von Versammlungsräumen für die Bewohner der Altstadt und Innenstadt nach Art eines Bürgerhauses herbeizuführen. Dabei ist ein Verkauf des Grundstücks an einen Investoren bevorzugt zu verfolgen. Hierbei ist auch ein Abbrucherlaubnis des noch denkmalgeschützten Teiles in Erwägung zu ziehen. Sollte sich kein Investor finden, ist auch eine Eigennutzung durch die Stadt zu prüfen. Die Versammlungsräumlichkeiten für Bürger könnten durch die Saalbau betrieben werden. Begründung: Das Gebäude des ehemaligen Bundesrechnungshofs ist seit acht Jahren ein ungenutzter Schandfleck in der Altstadt. Ein Investor für die Entwicklung des Areals ist nicht in Sicht. Dabei dürfte das Hauptproblem darin bestehen, dass ein Teil des Gebäudes unter Deckmalschutz steht und der zu erhaltende Teil sich nicht in ein modernes Nutzungskonzept einbinden lässt. Zudem ist nicht eine unter den gegebenen Umständen besonders schützenswerte architektonische oder architekturhistorische Bedeutung des Gebäudes nicht erkennbar - das Frankfurter Zentrum ist kein Museum. Weder in der Altstadt noch in der Innenstadt besteht ein Bürgerhaus. Der Bedarf hierfür zeigt sich jedoch allein am Beispiel des Seniorentreffs, der im Technischen Rathaus untergebracht war, und bei dem die Suche nach alternativen Räumlichkeiten Schwierigkeiten bereitet. Die gemeinsame Bestrebung aller politischen Parteien in den letzten Jahren ist es, das Zentrum von Frankfurt mit mehr Leben zu füllen. Versammlungsräumlichkeiten für die Bürger der Altstadt und Innenstadt wären hier ein Weg. Es handelt sich bei den Bewohnern des Frankfurter Zentrums nicht um Menschen, welche die Stadt abends nach Büroschluss verlassen, sonder um Bürger Frankfurts, die hier Steuern zahlen. Somit haben sollten sie, wie die Bürger anderer Stadtteile auch, eine Berechtigung, ein Bürgerhaus für Versammlungen und vielfältige Aktivitäten zur Verfügung zu haben.