Beseitigung der Gefahrensituation im Bereich Offenbacher Landstraße/Ecke Wehrstraße
Begründung
Die Grünphase für Autofahrer aus der Wehrstraße gilt sowohl für die Geradeausfahrt, als auch für das Rechtsabbiegen. Da gleichzeitig die Fußgängerampel zur Querung über die Offenbacher Landstraße eine Grünphase hat, entstehen für die Fußgänger gefährliche Situationen. Insofern wäre es angezeigt, die Grünphase für die Linksabbieger aus der Offenbacher Landstraße in die Wehrstraße und die Grünphase für die Rechtsabbieger aus der Wehrstraße gleichzeitig zu schalten und von dieser Grünphase aber die Geradeausfahrt aus der Wehrstraße auszunehmen, da damit gleichzeitig die Grünphase für die Fußgänger besteht. Beim Rechtsabbiegen der Fahrzeuge aus der Wehrstraße kommt es zur Gefährdung der Fußgänger.