Beseitigung der Gefahrensituation im Bereich Offenbacher Landstraße/Wehrstraße
Stellungnahme des Magistrats
Die gemeinsame Grünschaltung von Fußgänger:innen und parallelem beziehungsweise nach rechts abbiegendem Kfz-Verkehr ist eine im Stadtgebiet übliche Signalschaltung. Die gemeinsame Grünschaltung entspricht auch den Vorgaben der Richtlinie für Lichtsignalanlagen. An der betroffenen Furt befindet sich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ein Gelbblinker, der während der Grün- beziehungsweise Räumzeit der Fußgänger:innen blinkt. Der Kreuzungsbereich Offenbacher Landstraße/Wehrstraße wird derzeit in vier Phasen abgewickelt. Wenn die Fußgänger:innen getrennt abgewickelt werden sollen, wird eine zusätzliche Phase benötigt. Diese Fußgängerphase würde in den Tagesprogrammen circa 30% eines Signalumlaufs, im Nachtprogramm circa 40 % eines Signalumlaufs zeitlich in Anspruch nehmen. Bei Tag ließen sich für alle übrigen Verkehrsströme nur noch minimale Grünzeiten realisieren. Im Nachtprogramm könnten zudem nicht mehr alle Verkehrsströme abgewickelt werden. Der Anregung lässt sich deshalb nicht entsprechen.