Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Planung einer multifunktionalen Drei-Feld-Halle im geplanten Quartier „Nördlich Friedrich-Ebert-Schule“

Vorlagentyp: OF SPD, FDP

Begründung

Drei-Feld-Halle im geplanten Quartier "Nördlich Friedrich-Ebert-Schule" Vorgang: B 202/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich des geplanten Quartiers "Nördlich Friedrich-Ebert-Schule" eine multifunktionale Drei-Feld-Halle mit angeschlossenem Vereinszentrum für sportliche und gesellschaftliche Veranstaltungen zu planen. Es ist eine ausreichend große Fläche in den Planungen des Quartiers zu berücksichtigen. Begründung: Aufgrund der hohen Auslastung der Drei-Feld-Hallen im Frankfurter Osten sowie dem weiteren Wachstum der Bevölkerung durch das geplante Neubaugebiet, werden weitere Flächen für die Vereinsnutzung und die Ausübung von Hallensportarten dringend benötigt. Entgegen der Annahme des Magistrats (B202 2019) weist der Ortsbeirat die planerische Sicherung eines neuen Hallenstandortes nicht zurück. Die vom Magistrat genannte B 222 aus 2018 sieht die Planung eines Hallenstandortes erst zu einem späteren Zeitpunkt vor. Die planerische Sicherstellung eines Hallensandortes muss jedoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt erfolgen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2019, OF 608/11 Betreff: Planung einer multifunktionalen Drei-Feld-Halle im geplanten Quartier "Nördlich Friedrich-Ebert-Schule" Vorgang: B 202/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich des geplanten Quartiers "Nördlich Friedrich-Ebert-Schule" eine multifunktionale Drei-Feld-Halle mit angeschlossenem Vereinszentrum für sportliche und gesellschaftliche Veranstaltungen zu planen. Es ist eine ausreichend große Fläche in den Planungen des Quartiers zu berücksichtigen. Begründung: Aufgrund der hohen Auslastung der Drei-Feld-Hallen im Frankfurter Osten sowie dem weiteren Wachstum der Bevölkerung durch das geplante Neubaugebiet, werden weitere Flächen für die Vereinsnutzung und die Ausübung von Hallensportarten dringend benötigt. Entgegen der Annahme des Magistrats (B202 2019) weist der Ortsbeirat die planerische Sicherung eines neuen Hallenstandortes nicht zurück. Die vom Magistrat genannte B 222 aus 2018 sieht die Planung eines Hallenstandortes erst zu einem späteren Zeitpunkt vor. Die planerische Sicherstellung eines Hallensandortes muss jedoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt erfolgen. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.05.2019, B 202 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 16.09.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 461 2019 Die Vorlage OF 608/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verknüpfte Vorlagen