Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 786 - Schwanheimer Unterfeld
Begründung
- Schwanheimer Unterfeld Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Erweiterung des Bebauungsplans entsprechend der Stellungnahme des Haus- und Grundbesitzervereins Schwanheim vorzunehmen und wenn er dies als nicht möglich ansieht, eine ausführliche und für Laien nachvollziehbare Begründung der naturschutzfachlichen Bewertung der zu erwartenden erheblichen Auswirkungen auf das FFH-Gebiet Schwanheimer Düne zu liefern. Begründung: Es ist anhand der Vorlage nicht nachvollziehbar, weshalb der Stellungnahme Nr. 6 nicht gefolgt werden kann.
Inhalt
Antrag vom 02.02.2018, OF 605/6
Betreff: Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 786 - Schwanheimer Unterfeld Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Erweiterung des Bebauungsplans entsprechend der Stellungnahme des Haus- und Grundbesitzervereins Schwanheim vorzunehmen und wenn er dies als nicht möglich ansieht, eine ausführliche und für Laien nachvollziehbare Begründung der naturschutzfachlichen Bewertung der zu erwartenden erheblichen Auswirkungen auf das FFH-Gebiet Schwanheimer Düne zu liefern. Begründung: Es ist anhand der Vorlage nicht nachvollziehbar, weshalb der Stellungnahme Nr. 6 nicht gefolgt werden kann.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.01.2018, M 20 Beratung im Ortsbeirat: 6