Hortplätze an der Schwarzburgschule
Begründung
Schwarzburgschule Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu berichten: a) Wie viele Eltern von Schüler/Innen aus der Schwarzburgschule benötigen einen Hortplatz? b) Wie viele Hortplätze in welchen Einrichtungen befinden sich im Schulbezirk der Schwarzburgschule? c) Wie viele Schulkinder aus der Schwarzburgschule gehen in diese Einrichtungen? d) Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, einen eventuellen Mangel kurzfristig abzustellen? Begründung: Die Hortsituation an der Schwarzburgschule war in der Vergangenheit häufig Thema im Ortsbeirat 3. Immer wieder beklagten Eltern das fehlende Hortangebot. Aktuell haben sich wieder Eltern auf der Suche nach einem Hortplatz an den Ortsbeirat 3 gewandt (s. Anhang). Es ist unbefriedigend, daß die Stadt hier nicht schon längst initiativ geworden ist. Zitat aus einer Elternmail vom 26.08.2011: wie eine größere Anzahl anderer Eltern auch, deren Kinder zum Schuljahr 2011/2012 an der Schwarzburgschule eingeschult wurden, sind wir von dem Umstand betroffen, dass wir für unseren Sohn ( beide Eltern vollzeitberufstätig, bzw. Mutter in Ausbildung) bislang keinen Hort- oder Schülerladenplatz gefunden haben. Auf Elternabenden und Informationsveranstaltungen wurde das Problem seitens der Schulleitung wiederholt kleingeredet und betont, bis zu den Sommerferien werde sich bestimmt ein Platz gefunden haben. Wie mir die Einrichtungen mitteilten, war die Schulleitung zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits darüber informiert, dass sämtliche Einrichtungen im Nordend überbelegt seien. Die Einrichtungen verweisen insofern - nunmehr vehement - an die Schulleitungen und das Stadtschulamt und umgekehrt. Da - wie bereits erwähnt - wir nicht alleine betroffen sind, sehe ich mich veranlasst, mich in meiner Rat- und Hilflosigkeit an Sie zu wenden, mit der Bitte, zu prüfen, ob eine kurzfristige politische Lösung des Problems in Betracht zu ziehen sein könnte. Skurril in diesem Zusammenhang ist darüber hinaus der Umstand, dass im Rahmen des Vergabeverfahrens Kinder, die derzeit bei den Einrichtungen angemeldet sind und noch keinen Platz haben, nicht einmal bei einer Aufnahme für das nächste Schuljahr vorrangig behandelt werden, da sich ansonsten die Wartelisten unverhältnismäßig verlängern würden.