Zwischennutzung des Werkstattgeländes des Grünflächenamts am Günthersburgpark - Vandalismus verhindern!
Begründung
Werkstattgeländes des Grünflächenamts am Günthersburgpark - Vandalismus verhindern! Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der X. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Konzept für eine Zwischennutzung des Anfang 2015 durch Wegzug der Werkstatt des Grünflächenamts frei werdenden Geländes nördlich des Günthersburgparks zu erarbeiten und im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Nach Angaben des Grünflächenamts wird das als Betriebswerkstatt genutzte Gelände nördlich des Günthersburgparks in der
- Jahreshälfte 2015 frei. Eine Neuentwicklung dieses Geländes z.B. als Erweiterung des Günthersburgparks(wie vom Ortsbeirat gewünscht!) wird aber aus haushaltspolitischen Gründen erst in 2017 erfolgen. Zur Überbrückung der Jahre 2015 bis 2017 ist daher eine Zwischennutzung notwendig, um vor allem Vandalismus und auch Einbruchskriminalität auf den Nachbargrundstücken zu verhindern, was schon jetzt ein Problem darstellt.
Inhalt
Antrag vom 19.05.2014, OF 599/3
Betreff: Zwischennutzung des Werkstattgeländes des Grünflächenamts am Günthersburgpark - Vandalismus verhindern! Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der X. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Konzept für eine Zwischennutzung des Anfang 2015 durch Wegzug der Werkstatt des Grünflächenamts frei werdenden Geländes nördlich des Günthersburgparks zu erarbeiten und im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Nach Angaben des Grünflächenamts wird das als Betriebswerkstatt genutzte Gelände nördlich des Günthersburgparks in der
- Jahreshälfte 2015 frei. Eine Neuentwicklung dieses Geländes z.B. als Erweiterung des Günthersburgparks(wie vom Ortsbeirat gewünscht!) wird aber aus haushaltspolitischen Gründen erst in 2017 erfolgen. Zur Überbrückung der Jahre 2015 bis 2017 ist daher eine Zwischennutzung notwendig, um vor allem Vandalismus und auch Einbruchskriminalität auf den Nachbargrundstücken zu verhindern, was schon jetzt ein Problem darstellt.Beratung im Ortsbeirat: 3