Parken in der Engelthaler Straße zwischen Kreisel und Hirzenhainer Straße
Antrag
Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, im Einbahnstraßenbereich der Engelthaler Straße zwischen dem Kreisel und der Hirzenhainer Straße das halbseitige Parken (Richtzeichen 315 nach § 42, 2 StVO) jeweils auf beiden Bürgersteigen -im Bereich vor der Hausnummer 47 bitte das Parken für drei PKWs hintereinander vollständig auf dem breiten Bürgersteig- zu ermöglichen.
Begründung
Vor Ort besteht hoher Parkdruck. Parken ist dort wie beantragt seit Jahren aufgrund der positiven Gegebenheiten problemlos möglich, ohne dass es zu Beeinträchtigungen Dritter gekommen wäre. Die leider dennoch von Knöllchen in Höhe von € 55,-- konfrontierten Anlieger erwarten nunmehr, dass die Stadt Frankfurt das Parken ausweist.