Markierung zur Kenntlichmachung von Parkverbot
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Parkverbot Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Der Wendehammer in der Birsteiner Straße soll durch Markierung aufzeigen, dass dort "Parken verboten" ist. Begründung: Der Wendehammer am Ende der Birsteiner Straße wird täglich von Fahrzeugen beparkt. Das Schild mit "Parken verboten" wird in diesem Bereich nicht ernst genommen. Durch parkende Autos und Kleinlastwagen können Rettungsfahrzeuge, und "gestrandete" LKW schwer bis gar nicht wenden. Durch Quermarkierung des gesamten Wendhammer soll kenntlich gemacht werden, dass dort das Parken untersagt ist.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 23.05.2019,
OF 577/11 Betreff: Markierung zur Kenntlichmachung von
Parkverbot Der Ortsbeirat möge
beschließen: Die
Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Der Wendehammer in der Birsteiner Straße soll durch
Markierung aufzeigen, dass dort "Parken verboten" ist. Begründung: Der Wendehammer am Ende der Birsteiner Straße wird
täglich von Fahrzeugen beparkt. Das Schild mit "Parken verboten" wird in diesem
Bereich nicht ernst genommen. Durch parkende Autos und Kleinlastwagen können
Rettungsfahrzeuge, und "gestrandete" LKW schwer bis gar nicht wenden. Durch
Quermarkierung des gesamten Wendhammer soll kenntlich gemacht werden, dass dort
das Parken untersagt ist. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR
11 am 17.06.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 433 2019
Die Vorlage OF 577/11 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme