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Markierung zur Kenntlichmachung von Parkverbot

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Parkverbot Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Der Wendehammer in der Birsteiner Straße soll durch Markierung aufzeigen, dass dort "Parken verboten" ist. Begründung: Der Wendehammer am Ende der Birsteiner Straße wird täglich von Fahrzeugen beparkt. Das Schild mit "Parken verboten" wird in diesem Bereich nicht ernst genommen. Durch parkende Autos und Kleinlastwagen können Rettungsfahrzeuge, und "gestrandete" LKW schwer bis gar nicht wenden. Durch Quermarkierung des gesamten Wendhammer soll kenntlich gemacht werden, dass dort das Parken untersagt ist.

Inhalt

Antrag vom 23.05.2019, OF 577/11

Betreff: Markierung zur Kenntlichmachung von Parkverbot Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Der Wendehammer in der Birsteiner Straße soll durch Markierung aufzeigen, dass dort "Parken verboten" ist. Begründung: Der Wendehammer am Ende der Birsteiner Straße wird täglich von Fahrzeugen beparkt. Das Schild mit "Parken verboten" wird in diesem Bereich nicht ernst genommen. Durch parkende Autos und Kleinlastwagen können Rettungsfahrzeuge, und "gestrandete" LKW schwer bis gar nicht wenden. Durch Quermarkierung des gesamten Wendhammer soll kenntlich gemacht werden, dass dort das Parken untersagt ist.Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 32
OBR 11
TO I, TOP 25
Angenommen
Anregung OA 433 2019 Die Vorlage OF 577/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle

Verknüpfte Vorlagen