Kostenloses Leitungswasser
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Restaurants, Bars, Clubs, Kantinen und Verpflegungsdienste zu verpflichten, ihren Gästen zusätzlich zu deren Bestellung kostenlos Leitungswasser zur Verfügung zu stellen. Dabei soll unter anderem die Möglichkeit geprüft werden, im Rahmen z.B. einer Gaststättenerlaubnis oder einer Schankerlaubnis entsprechende Auflagen zu machen.
Begründung
In der neuen EU-Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/2184 vom 16.12.2020), welche am 12. Januar 2021 beschlossen wurde und bis zum 12.01.2023 in Nationales Recht umgesetzt werden muss, wird folgendes Ziel formuliert: "[D]ie Mitgliedstaaten [treffen] unter Berücksichtigung der lokalen, regionalen und kulturellen Aspekte und Umstände der Wasserverteilung alle notwendigen Maßnahmen, um den Zugang zu Wasser für den menschlichen Gebrauch für alle, insbesondere für nach Maßgabe der Mitgliedstaaten benachteiligte Gruppen und Gruppen am Rand der Gesellschaft, zu verbessern bzw. aufrechtzuerhalten." Zum Erreichen dieses Ziels wird in der Richtlinie lediglich vorgeschlagen, die kostenlose Bereitstellung von Leitungswasser in Restaurants, Kantinen und Verpflegungsdiensten anzuregen. Dieser Vorschlag geht nicht weit genug, da er auf die Freiwilligkeit der oben genannten Dienstleister beruht. Leitungswasser in Deutschland hat herausragende Qualität und kostet pro Liter weniger als einen Cent. Gerade in den heißen Sommermonaten ist die Einnahme von genügend Wasser äußerst wichtig für die Gesundheit, jedoch sind die Preise für Mineralwasser in den meisten Gaststätten extrem hoch, oft kostet es dort mehr als Softdrinks. Dadurch, dass zusätzlich zu der Bestellung kostenlos Leitungswasser bereitgestellt wird, kann man gleichzeitig die Gesundheit der Gäste und die Akzeptanz für Leitungswasser in der Gesellschaft fördern, ohne die Gaststätten finanziell stark zu belasten. Dieses Vorgehen ist in vielen anderen Ländern wie Österreich oder Italien bereits gängige Praxis, Deutschland sollte diesen Beispielen folgen.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen 4 GRÜNE und Die PARTEI (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)