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Wahlfreiheit trotz differenziertem Angebot der Grundschulen im Nordend erhalten

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Angebot der Grundschulen im Nordend erhalten Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat aufzufordern 1. a) zu berichten, welche verschiedenen Lernmodelle und Betreuungsangebote an den Grundschulen im Nordend bestehen. b) zu berichten, wie die Wahlfreiheit der Eltern zwischen den verschiedenen Grundschulmodellen im Nordend gewährleistet werden kann. 2. eine Aufstellung zu übersenden, die Auskunft gibt über a) Aktuelle und erwartete Schülerzahlen der einzelnen Grundschulen im Nordend b) Anzahl der Gestattungsanträge pro Schule für den Schulbesuch mit Angabe, wie vielen Anträge stattgegeben wurde c) Anzahl der Anmeldungen an Privatschulen von Grundschülern aus dem Nordend 3. eine Überprüfung der Grundschulbezirke im Nordend durchzuführen. Die Bezirke sollten an die aktuellen und erwarteten Schülerzahlen angepaßt werden und Stadtteilgrenzen besser berücksichtigen, damit Quartiere als Einheit erhalten bleiben. Begründung: Zu 1: Die Grundschulen im Nordend bilden derzeit unterschiedliche Profile aus in der Unterrichtsgestaltung und der Betreuung insgesamt. Dies kommt sicherlich den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kinder und den unterschiedlichen Lebenssituationen von Familien entgegen. Allerdings gibt es für die Eltern aufgrund der starren Grundschulbezirksgrenzen keine Wahlfreiheit. Dies ist bedauerlich und führt zu einer insgesamt sehr unbefriedigenden Situation der Eltern. Zu 3: Derzeit werden die Grundschulkinder aus dem Nordend auf 7 Grundschulen verteilt. Es gibt Viertel im Nordend (bspw. Bereich Anlagenring/Berger Str./Sandweg, in denen die Kinder 3 verschiedenen Grundschulen zugeordnet werden. Gerade in der Grundschule, die die Kinder zu Fuß allein erreichen sollten, führt das teilweise zu langen Wegen und macht die Bildung von Kindergruppen, die gemeinsam den Schulweg aus dem gleichen Viertel gehen, oftmals unmöglich. Gleichzeitig wird so auch die Umsetzung des Auftrages gem. Hessischem Bildungsplan, der die bessere Zusammenarbeit von Kindergarten und Schule fordert, erschwert.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2011, OF 57/3 Betreff: Wahlfreiheit trotz differenziertem Angebot der Grundschulen im Nordend erhalten Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat aufzufordern 1. a) zu berichten, welche verschiedenen Lernmodelle und Betreuungsangebote an den Grundschulen im Nordend bestehen. b) zu berichten, wie die Wahlfreiheit der Eltern zwischen den verschiedenen Grundschulmodellen im Nordend gewährleistet werden kann. 2. eine Aufstellung zu übersenden, die Auskunft gibt über a) Aktuelle und erwartete Schülerzahlen der einzelnen Grundschulen im Nordend b) Anzahl der Gestattungsanträge pro Schule für den Schulbesuch mit Angabe, wie vielen Anträge stattgegeben wurde c) Anzahl der Anmeldungen an Privatschulen von Grundschülern aus dem Nordend 3. eine Überprüfung der Grundschulbezirke im Nordend durchzuführen. Die Bezirke sollten an die aktuellen und erwarteten Schülerzahlen angepaßt werden und Stadtteilgrenzen besser berücksichtigen, damit Quartiere als Einheit erhalten bleiben. Begründung: Zu 1: Die Grundschulen im Nordend bilden derzeit unterschiedliche Profile aus in der Unterrichtsgestaltung und der Betreuung insgesamt. Dies kommt sicherlich den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kinder und den unterschiedlichen Lebenssituationen von Familien entgegen. Allerdings gibt es für die Eltern aufgrund der starren Grundschulbezirksgrenzen keine Wahlfreiheit. Dies ist bedauerlich und führt zu einer insgesamt sehr unbefriedigenden Situation der Eltern. Zu 3: Derzeit werden die Grundschulkinder aus dem Nordend auf 7 Grundschulen verteilt. Es gibt Viertel im Nordend (bspw. Bereich Anlagenring/Berger Str./Sandweg, in denen die Kinder 3 verschiedenen Grundschulen zugeordnet werden. Gerade in der Grundschule, die die Kinder zu Fuß allein erreichen sollten, führt das teilweise zu langen Wegen und macht die Bildung von Kindergruppen, die gemeinsam den Schulweg aus dem gleichen Viertel gehen, oftmals unmöglich. Gleichzeitig wird so auch die Umsetzung des Auftrages gem. Hessischem Bildungsplan, der die bessere Zusammenarbeit von Kindergarten und Schule fordert, erschwert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2011, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 57/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 03.11.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 57/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 01.12.2011, TO I, TOP 10 Die Vorlage OF 57/3 wird ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 107 2011 1. Den Ziffern 1. a), 2.a), 2.c) und 3. der Vorlage OF 57/3 wird zugestimmt. 2. Die Ziffern 1.b) mit Begründung und 2.b) der Vorlage OF 57/3 werden abgelehnt. Abstimmung: Zu 1.: Ziffern 1. a), 2.a) und 2.c) Einstimmige Annahme Ziffer 3.: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE und LINKE. Zu 2.: GRÜNE und SPD gegen CDU (= Annahme); LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Verknüpfte Vorlagen