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Wahlfreiheit trotz differenziertem Angebot der Grundschulen im Nordend erhalten

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 16.04.2012, B 159 Betreff: Wahlfreiheit trotz differenziertem Angebot der Grundschulen im Nordend erhalten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 02.02.2012, § 1188 - OA 107/11 OBR 3 - Zu 1. Schwarzburgschule Die Schwarzburgschule ist eine Halbtagsgrundschule mit einer offenen Frühbetreuung und einer Übermittagbetreuung (20 Plätze) bis 14:00 Uhr während der Schulzeiten. Träger ist die "Nachbarschaftshilfe Bornheim e.V.", gleichzeitig auch Träger des Sozialpädagogischen Kleinprojektes an der Schule. Seit dem Schuljahr 2011/12 arbeitet die Schule nach dem Modell des Flexiblen Schulanfangs. Neben gezielter Leseförderung werden weitere Elemente offener Unterrichtskonzeption wie Wochenplanarbeit, Lesen durch Schreiben und Werkstattunterricht angeboten. An den Nachmittagen organisiert der Förderverein in Zusammenarbeit mit der Schule ein umfangreiches AG-Angebot im Bereich Kultur und Sport. Merianschule Seit 2002 ist die Merianschule eine ganztägig arbeitende Grundschule (Naschu-Schule), seit dem Schuljahr 2010/11 vom Land Hessen als Offene Ganztagsschule anerkannt. Die Schule arbeitet integrativ und bietet seit vielen Jahren Gemeinsamen Unterricht an. Ebenso bietet die Schule in enger Kooperation mit dem Träger "Internationaler Bund" für 75 SchülerInnen der Merianschule ein verlässliches Betreuungsangebot bis 17:00 Uhr. Darüber hinaus gibt es ein umfassendes Freizeit- und Bildungsangebot, das sich an alle Kinder der Merianschule richtet und durch ein regelmäßig erscheinendes Programmheft der Schule veröffentlicht wird. Das sozialpädagogische Kleinprojekt mit 2 Gruppen ist ebenfalls fester Bestandteil der Schule. Comeniusschule Die Comeniusschule ist eine Halbtagsgrundschule, die in Kooperation mit dem Verein "KUBI" eine offene Frühbetreuung anbietet. In gleicher Trägerschaft wird das Sozialpädagogische Kleinprojekt mit 2 Gruppen angeboten. Über den Förderverein wird an 3 Tagen der Woche eine Hausaufgabenhilfe angeboten. Zu 2. a) Die aktuellen und prognostizierten Schülerzahlen der Grundschulen im Nordend stellen sich wie folgt dar: Comeniusschule mit Außenstelle Valentin-Senger-Schule Jahr 1 2 3 4 Gesamt 2011/12 147 124 101 148 520 2012/13 138 145 119 134 537 2013/14 162 136 139 159 596 2014/15 146 159 131 186 622 2015/16 154 144 153 174 626 2016/17 144 152 139 204 638 2017/18 176 142 146 185 648 2018/19 0 173 136 194 504 Anmerkung: Der starke Anstieg zwischen Jahrgangsstufe 3 und 4 resultiert aus der gerechneten und fortgeschriebenen Übergangsquote bedingt durch Zuzüge in die Neubaugebiete Friedberger Warte Merianschule Jahr 1 2 3 4 Gesamt 2011/12 89 65 86 66 306 2012/13 75 92 65 86 318 2013/14 75 77 92 65 309 2014/15 85 77 77 92 332 2015/16 98 88 77 77 341 2016/17 113 102 88 77 380 2017/18 134 117 102 88 441 2018/19 0 139 117 102 357 Schwarzburgschule Jahr 1 2 3 4 Gesamt 2011/12 67 68 60 56 251 2012/13 74 67 66 57 264 2013/14 89 74 66 62 291 2014/15 80 89 72 62 303 2015/16 97 81 87 68 332 2016/17 100 98 78 82 358 2017/18 119 100 95 74 388 2018/19 0 119 98 90 307 Zu 2 b) Anders als der gewünschte Schulbesuch an einer anderen als der zuständigen Grundschule unterliegt die Aufnahme an einer Privatschule anstatt der öffentlichen Schule keinem Genehmigungsverfahren des Staatlichen Schulamtes. Die gewünschten Angaben wären nur durch eine Abfrage bei allen sieben öffentlichen Grundschulen, die das Nordend oder Teile hiervon zu ihrem Einzugsbereich zählen, und mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand in den Schulsekretariaten zu ermitteln. Zu 3. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung in Frankfurt am Main mit steigenden Kinderzahlen werden die Zuschnitte der Schulbezirke stadtweit geprüft. Ziel ist es festzustellen, inwieweit durch eine Anpassung der Schulbezirke steigende Bedarfe in einzelnen Grundschulen aufgefangen werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 01.12.2011, OA 107 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 3, 4 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 18.04.2012 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 4 am 08.05.2012, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung der KAV am 14.05.2012, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Beratung der Vorlage B 159 wird zurückgestellt. 11. Sitzung des OBR 3 am 24.05.2012, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung der KAV am 11.06.2012, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. 11. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 18.06.2012, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und Stv. Ochs (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 1782, 11. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 18.06.2012 Aktenzeichen: 40 31

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