Wahlfreiheit trotz differenziertem Angebot der Grundschulen im Nordend erhalten
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 16.04.2012, B
159 Betreff:
Wahlfreiheit trotz
differenziertem Angebot der Grundschulen im Nordend erhalten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 02.02.2012, § 1188 - OA 107/11 OBR 3 - Zu 1. Schwarzburgschule Die Schwarzburgschule ist eine Halbtagsgrundschule
mit einer offenen Frühbetreuung und einer Übermittagbetreuung (20 Plätze) bis
14:00 Uhr während der Schulzeiten. Träger ist die "Nachbarschaftshilfe Bornheim
e.V.", gleichzeitig auch Träger des Sozialpädagogischen Kleinprojektes an der
Schule. Seit dem Schuljahr
2011/12 arbeitet die Schule nach dem Modell des Flexiblen Schulanfangs. Neben gezielter Leseförderung werden
weitere Elemente offener Unterrichtskonzeption wie Wochenplanarbeit, Lesen
durch Schreiben und Werkstattunterricht angeboten. An den Nachmittagen organisiert der Förderverein in
Zusammenarbeit mit der Schule ein umfangreiches AG-Angebot im Bereich Kultur
und Sport. Merianschule Seit 2002 ist die Merianschule eine ganztägig
arbeitende Grundschule (Naschu-Schule), seit dem Schuljahr 2010/11 vom Land
Hessen als Offene Ganztagsschule anerkannt. Die Schule arbeitet integrativ und bietet seit
vielen Jahren Gemeinsamen Unterricht an. Ebenso bietet die Schule in enger Kooperation mit
dem Träger "Internationaler Bund" für 75 SchülerInnen der Merianschule ein
verlässliches Betreuungsangebot bis 17:00 Uhr. Darüber hinaus gibt es ein umfassendes Freizeit- und
Bildungsangebot, das sich an alle Kinder der Merianschule richtet und durch ein
regelmäßig erscheinendes Programmheft der Schule veröffentlicht wird. Das
sozialpädagogische Kleinprojekt mit 2 Gruppen ist ebenfalls fester Bestandteil
der Schule. Comeniusschule Die Comeniusschule ist eine Halbtagsgrundschule, die
in Kooperation mit dem Verein "KUBI" eine offene Frühbetreuung anbietet. In
gleicher Trägerschaft wird das Sozialpädagogische Kleinprojekt mit 2 Gruppen
angeboten. Über den
Förderverein wird an 3 Tagen der Woche eine Hausaufgabenhilfe angeboten.
Zu 2. a) Die aktuellen und prognostizierten Schülerzahlen der
Grundschulen im Nordend stellen sich wie folgt dar: Comeniusschule mit Außenstelle
Valentin-Senger-Schule Jahr
1
2
3
4
Gesamt 2011/12
147
124
101
148 520
2012/13 138 145 119 134 537
2013/14 162 136 139 159 596
2014/15 146 159 131 186 622
2015/16 154 144 153 174 626
2016/17 144 152 139 204 638
2017/18 176 142 146 185 648
2018/19 0
173
136
194
504 Anmerkung: Der starke Anstieg zwischen
Jahrgangsstufe 3 und 4 resultiert aus der gerechneten und fortgeschriebenen
Übergangsquote bedingt durch Zuzüge in die Neubaugebiete Friedberger Warte
Merianschule Jahr 1 2 3 4 Gesamt 2011/12 89
65
86
66
306 2012/13 75 92 65 86 318
2013/14 75 77 92 65 309
2014/15 85 77 77 92 332
2015/16 98 88 77 77 341
2016/17 113 102 88 77 380
2017/18 134 117 102 88 441
2018/19 0
139
117
102
357 Schwarzburgschule Jahr 1 2 3 4 Gesamt 2011/12 67
68
60
56
251 2012/13 74 67 66 57 264
2013/14 89 74 66 62 291
2014/15 80 89 72 62 303
2015/16 97 81 87 68 332
2016/17 100 98 78 82 358
2017/18 119 100 95 74 388
2018/19 0
119
98
90
307 Zu 2 b) Anders als der gewünschte Schulbesuch an einer
anderen als der zuständigen Grundschule unterliegt die Aufnahme an einer
Privatschule anstatt der öffentlichen Schule keinem Genehmigungsverfahren des
Staatlichen Schulamtes. Die gewünschten Angaben wären nur durch eine Abfrage
bei allen sieben öffentlichen Grundschulen, die das Nordend oder Teile hiervon
zu ihrem Einzugsbereich zählen, und mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand in den Schulsekretariaten zu ermitteln. Zu 3. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung
in Frankfurt am Main mit steigenden Kinderzahlen werden die Zuschnitte der
Schulbezirke stadtweit geprüft. Ziel ist es festzustellen, inwieweit durch eine
Anpassung der Schulbezirke steigende Bedarfe in einzelnen Grundschulen
aufgefangen werden können. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
01.12.2011, OA 107
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 3, 4
Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 18.04.2012 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 4
am 08.05.2012, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 159
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 15. Sitzung der KAV am 14.05.2012, TO
II, TOP 14 Beschluss: Die Beratung der
Vorlage B 159 wird zurückgestellt. 11. Sitzung des OBR 3
am 24.05.2012, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 159
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 16. Sitzung der KAV am 11.06.2012, TO
II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 159
dient zur Kenntnis. 11. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 18.06.2012, TO I, TOP 15
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 159
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und Stv. Ochs (=
Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 1782, 11. Sitzung
des Ausschusses für Bildung und Integration vom 18.06.2012 Aktenzeichen: 40 31