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Drogenhandel und weitere illegale Handlungen in der Taunusstraße

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Handlungen in der Taunusstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Landespolizei, Staatsanwaltschaft und anderen Behörden verstärkt den illegalen Drogenhandel in der Taunusstraße zu bekämpfen und damit - neben den kriminologischen Erfolgen -auch die von der Bewohnerschaft, den Gewerbetreibenden und deren Kunden gefühlte Sicherheit zu erhöhen. Begründung: Strukturelle Veränderungen in der Dealerszene haben erheblich zu einer Verschlimmerung der Zustände in der Taunusstraße geführt. Insbesondere der Bereich zwischen Mosel- und Weserstraße scheint fest in der Hand des Drogenhandels und seiner Kunden zu sein. Dies betrifft nicht nur den allgemeinen Straßenraum, sondern auch Cafés und Bars, die als Rückzugs- und Aufenthaltsraum für Dealer dienen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2015, OF 555/1 Betreff: Drogenhandel und weitere illegale Handlungen in der Taunusstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Landespolizei, Staatsanwaltschaft und anderen Behörden verstärkt den illegalen Drogenhandel in der Taunusstraße zu bekämpfen und damit - neben den kriminologischen Erfolgen -auch die von der Bewohnerschaft, den Gewerbetreibenden und deren Kunden gefühlte Sicherheit zu erhöhen. Begründung: Strukturelle Veränderungen in der Dealerszene haben erheblich zu einer Verschlimmerung der Zustände in der Taunusstraße geführt. Insbesondere der Bereich zwischen Mosel- und Weserstraße scheint fest in der Hand des Drogenhandels und seiner Kunden zu sein. Dies betrifft nicht nur den allgemeinen Straßenraum, sondern auch Cafés und Bars, die als Rückzugs- und Aufenthaltsraum für Dealer dienen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3796 2015 Die Vorlage OF 555/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FREIE WÄHLER gegen 1 LINKE. und FDP (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung)

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