Halteverbot im Bereich südöstliche Carl-Benz-Straße
Begründung
Carl-Benz-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Querungshilfe der südöstlichen Carl-Benz-Straße die beiden ausgewiesenen Parkplätze auf der südwestlichen Seite der Carl-Benz-Straße - aus Sicherheitsgründen und der besseren Einsicht in die Straße wegen - aufzuheben. Begründung: Die Querungshilfe in der südöstlichen Carl-Benz-Straße wird von vielen Fußgängern und Radfahrer*innen benutzt um die Carl-Benz-Straße zu überqueren. Von Süden kommend existiert allerdings bei Benutzung der oben beschriebenen Parkplätze durch LKWs keine Einsicht in die Carl-Benz-Straße nach Westen. Die Querenden erkennen die Gefahr durch den ankommenden Verkehr nicht. Andererseits ist die Möglichkeit der Überquerung dringend notwendig und durch die vorhandene Querungshilfe an dieser Stelle sinnvoll. (Foto. Googlemaps 2019)