Beschleunigung U.5
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche konkreten Maßnahmen zur Beschleunigung der U5 vorgesehen sind und wann sie verwirklicht werden können. Dabei sollte differenziert werden zwischen den Maßnahmen, die vom Haltestellenumbau unmittelbar betroffen und solchen, die davon unabhängig sind. Welche der letzteren Maßnahmen können schon vor dem Beginn der Umbauarbeiten umgesetzt werden? Begründung: Für die Anwohner ist es sicherlich sehr wichtig zu erfahren, welchen zusätzlichen Gewinn die Neugestaltung der Haltestellen der U5 hinsichtlich eines schnelleren ÖPNV-Angebots bringen kann. Zugleich ist es sicherlich hilfreich, schon so früh wie möglich solche sicht- und erfahrbaren Beschleunigungsmaßnahmen umzusetzen, um den Anwohner auch schon im Vorfeld der Umbaumaßnahmen den Mehrwert deutlich zu machen.