Wahl von Ortsgerichtsmitgliedern für das Ortsgericht Frankfurt am Main VI c
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 06.06.2014, M 108
Betreff: Wahl von Ortsgerichtsmitgliedern für das Ortsgericht Frankfurt am Main VI c Die Stadtverordnetenversammlung benennt mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder dem Herrn Präsidenten des Amtsgerichts Frankfurt am Main Herrn Klaus Scholl Pfälzer Straße 28 65929 Frankfurt am Main als stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher/Schöffen und Herrn Thomas Schott Gotenstraße 96 65929 Frankfurt am Main als Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Frankfurt am Main VI c. Begründung: Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Ortsgerichtsmitgliedern. Im Ortsgericht Frankfurt am Main VI c endet die Amtszeit von zwei Ortsgerichtsmitgliedern am 30.09.2014, so dass eine Neuwahl durchgeführt werden muss. Der Ortsbeirat 6 hat die im Beschlusstext Genannten in seiner 29. Sitzung am 18.03.2014 vorgeschlagen. Für die Wahl zum Ortsgerichtsmitglied ist die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter erforderlich.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 11.06.2014