Einrichtung einer Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Osten oder Ordnungsbeamte dem Ortsbezirk 11 direkt zuordnen
Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bezugnehmend auf den Magistratsbericht B 358/23 Der Magistrat möge, analog der Außenstelle der Stadtpolizei in Frankfurt West, im Frankfurter Osten eine Außenstelle der Stadtpolizei einrichten. Sollte dies zeitnah nicht umsetzbar sein, sind Ordnungsbeamte der Stadtpolizei dem Ortsbezirk 11 direkt vor Ort, den Stadtteilen fest in ausreichender Anzahl zuzuordnen.
Begründung
Die OA 353 wird zurückgewiesen. Der Inhalt geht nicht auf alle Punkte ein. Der Antrag hat sich eben nicht nur auf die Verkehrsüberwachung bezogen. Gemäß der Website der Stadt Frankfurt, Ordnungsamt, sind eben die im Antrag genannten Punkte von dem Ordnungsamt auszuführen: https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/ordnungsamt/stadtpolizei/aufga-bengebiete-der-stadtpolizei Bürger beschweren sich in der Ortsbeiratssitzung, dass die Stadtteile mit Sperrmüll vermüllen, Altfahrzeuge im Stadtteil über Monate/Jahre herumstehen, Lärmquellen vorhanden sind, Geruchsbelästigungen vorliegen, verkehrswidrige Zustände (die Gefahren mit sich bringen) vorhanden sind, Drogenkonsum/-verkauf auf Spielplätzen und Plätzen für Jugendliche stattfindet, Graffitibekämpfung nicht stattfindet, Fahren und Parken im Wald (Landschaftsschutzgebiet) stattfindet, störendes und gefährdendes Verhalten am Mainufer und den Parks gegeben ist, insgesamt "Ordnungswidrigkeiten" stattfinden. Die Bürger werden im Frankfurter Osten mit ihren Problemen alleine gelassen.