Verkehrssicherungspflichten für Gelände Ecke Hügelstraße/Jean-Monnet-Straße
Begründung
Gelände Ecke Hügelstraße/Jean-Monnet-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge den Erwerber des von der Stadt veräußerten Geländes Ecke Hügelstraße/Jean-Monnet Str. veranlassen, den Verkehrssicherungspflichten für dieses Gelände nachzukommen, insbesondere die Hecken so zurückzuschneiden, dass der Gehsteig an der Hügelstraße und der parallel zur Jean-Monnet-Straße verlaufende Fußweg wieder ungehindert benutzt werden können. Dabei ist sicherzustellen, dass das Gelände nicht zum Campieren über längere Zeit genutzt wird. Begründung: Nach Veräußerung durch die Stadt verwahrlost das Gelände zunehmend, seit offensichtlich die Pachtverträge für die dortigen Gärten gekündigt wurden. Dadurch sind die Fußwege um das Gelände herum in ihrer Nutzung behindert, weil die Hecken nicht mehr geschnitten werden. Außerdem wird ein Teil des Grundstücks offensichtlich als Camp für längeren Aufenthalt genutzt.