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Sportanlage östlich der Altenhöferallee

Vorlagentyp: OF CDU, GRÜNE

Begründung

Altenhöferallee Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den am 15.10.2015 während eines gemeinsamen Termins mit Vertreterinnen und Vertretern der Schulen, der Sport- und Freizeiteinrichtungen und Sportverbänden vorgestellten Vorentwurf für eine Sportanlage östlich der Altenhöferallee, bestehend u. a. aus einem Großspielfeld, zwei Kleinspielfeldern, einer vierbahnigen 400 m Laufbahn und einem Funktionsgebäude, abschließend planerisch fertigzustellen. Der Einbeziehung der im Bebauungsplan Nr. 803 Ä 4 ausgewiesenen Kleingartenfläche für die Errichtung der Sportanlage wird vom Ortsbeirat zugestimmt. Um nach Klärung noch offener naturschutzrechtlicher Belange (Feldhamsterschutz) eine zügige Errichtung der geplanten Sportanlage sicherzustellen, sind schon jetzt die notwendigen finanziellen Mittel für den Haushaltsplanentwurf 2017 anzumelden. Da der im Rahmen der Erörterungsgespräche vorgetragene Wunsch zur Verbesserung der ganzjährigen Nutzung von Spielfeldern, eine Kaltlufthalle auf den Sportflächen östlich der Altenhöferallee zu errichten, aus Gründen des Landschaftsschutzes nicht zu verwirklichen ist, wird angeregt, in dem weiteren Planungsprozess zu prüfen, ob in Abstimmung mit dem SC Riedberg auf dem bestehenden Sportgelände westlich der Altenhöferallee eine Kaltlufthalle errichtet werden kann. Begründung: Die in dem zweiten Abstimmungsgespräch am 15.10.2015 vorgestellte Vorentwurfsplanung für die Errichtung von Sportanlagen auf den bereitgestellten Flächen östlich der Altenhöferallee wurde von fast allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern positiv beurteilt. Vor allem das Angebot an Sportflächen für Leichtathletik, für die bisher ein deutliches Defizit besteht, wurde von Seiten der Schulen und Sportvereine begrüßt. Alle Beteiligten wünschten sich eine zügige bauliche Umsetzung und hoffen, dass von der Stadt die dafür notwendigen Vorbereitungen getroffen werden.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.10.2015, OF 498/12 Betreff: Sportanlage östlich der Altenhöferallee Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den am 15.10.2015 während eines gemeinsamen Termins mit Vertreterinnen und Vertretern der Schulen, der Sport- und Freizeiteinrichtungen und Sportverbänden vorgestellten Vorentwurf für eine Sportanlage östlich der Altenhöferallee, bestehend u. a. aus einem Großspielfeld, zwei Kleinspielfeldern, einer vierbahnigen 400 m Laufbahn und einem Funktionsgebäude, abschließend planerisch fertigzustellen. Der Einbeziehung der im Bebauungsplan Nr. 803 Ä 4 ausgewiesenen Kleingartenfläche für die Errichtung der Sportanlage wird vom Ortsbeirat zugestimmt. Um nach Klärung noch offener naturschutzrechtlicher Belange (Feldhamsterschutz) eine zügige Errichtung der geplanten Sportanlage sicherzustellen, sind schon jetzt die notwendigen finanziellen Mittel für den Haushaltsplanentwurf 2017 anzumelden. Da der im Rahmen der Erörterungsgespräche vorgetragene Wunsch zur Verbesserung der ganzjährigen Nutzung von Spielfeldern, eine Kaltlufthalle auf den Sportflächen östlich der Altenhöferallee zu errichten, aus Gründen des Landschaftsschutzes nicht zu verwirklichen ist, wird angeregt, in dem weiteren Planungsprozess zu prüfen, ob in Abstimmung mit dem SC Riedberg auf dem bestehenden Sportgelände westlich der Altenhöferallee eine Kaltlufthalle errichtet werden kann. Begründung: Die in dem zweiten Abstimmungsgespräch am 15.10.2015 vorgestellte Vorentwurfsplanung für die Errichtung von Sportanlagen auf den bereitgestellten Flächen östlich der Altenhöferallee wurde von fast allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern positiv beurteilt. Vor allem das Angebot an Sportflächen für Leichtathletik, für die bisher ein deutliches Defizit besteht, wurde von Seiten der Schulen und Sportvereine begrüßt. Alle Beteiligten wünschten sich eine zügige bauliche Umsetzung und hoffen, dass von der Stadt die dafür notwendigen Vorbereitungen getroffen werden. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 13.11.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4726 2015 Die Vorlage OF 498/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme