Griesheim: Radfahren auf der nördlichen Waldschulstraße in Richtung Süden erlauben
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
In der anderen Fahrtrichtung besteht im Bereich des Niedwalds überhaupt kein Radweg und die Fahrt mit dem Fahrrad auf der Straße ist erlaubt. Es ist nicht einzusehen, wieso in Richtung Süden erst mit dem Fahrrad auf der Straße gefahren werden darf und dann für eine Strecke von wenigen hundert Metern die Benutzung des Gehwegs vorgeschrieben wird. Dass dies in der Praxis sowieso nur von wenigen Radfahrenden gemacht wird, sieht man daran, dass sich über Jahrzehnte niemand über den nicht abgesenkten Bordstein beschwert hat. Wenn Menschen hier tatsächlich jedes Mal ihr Rad hoch heben würden, wären hier schon längst Beschwerden laut geworden. Im Zuge einer rechtlich sauberen Lösung sollte daher die Beschilderung geändert werden. Die Radwegeführung durch den Wartebereich der Bushaltestelle ist außerdem ebenfalls untragbar.
Inhalt
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2022, OF 470/6
Betreff: Griesheim: Radfahren auf der nördlichen
Waldschulstraße in Richtung Süden erlauben Wenn man mit dem
Fahrrad aus der Siedlung Neufeld oder aus der Oeserstraße kommend in die
Waldschulstraße Richtung Main einbiegt, ist die Benutzung der Straße zwingend
vorgeschrieben, da der Bürgersteig sehr schmal ist und die Beschilderung
eindeutig vorsieht, dass mit dem Fahrrad auf der Straße gefahren werden muss.
Nach etwa 150m wird der Bürgersteig aber breiter und hier steht ein Schild, das
diesen als gemeinsamen Rad- und Gehweg ausweist. Damit ist ab diesem Schild die
Benutzung des gemeinsamen Rad- und Gehwegs mit dem Fahrrad zwingend
vorgeschrieben. Die Weiterfahrt mit dem Fahrrad auf der Straße ist nach den
Regeln der STVO verboten. Allerdings ist der Bordstein im gesamten Bereich
nicht abgesenkt und gute 10cm hoch, so dass man mit dem Fahrrad nicht einfach
hoch fahren kann, sondern absteigen muss, das Fahrrad den Bordstein hoch heben
muss, und dann ist die Weiterfahrt möglich. Das Anhalten an dieser Stelle ist
aber sehr gefährlich. Der gemeinsame Rad-und Gehweg führt dann im weiteren
Verlauf durch den Wartebereich einer Bushaltestelle, bis dann am Denisweg
sowieso wieder die Fahrt mit dem Fahrrad auf der Straße vorgeschrieben ist. Die
Fotos in der Anlage belegen die Problematik sehr anschaulich. Der Ortsbeirat 6 bittet daher den Magistrat,
durchgehend im gesamten Streckenverlauf der nördlichen Waldschulstraße Richtung
Süden die Fahrt mit dem Fahrrad auf der Straße durch entsprechende
Beschilderung zu erlauben. Begründung: In der anderen Fahrtrichtung besteht im Bereich des
Niedwalds überhaupt kein Radweg und die Fahrt mit dem Fahrrad auf der Straße
ist erlaubt. Es ist nicht einzusehen, wieso in Richtung Süden erst mit dem
Fahrrad auf der Straße gefahren werden darf und dann für eine Strecke von
wenigen hundert Metern die Benutzung des Gehwegs vorgeschrieben wird. Dass dies
in der Praxis sowieso nur von wenigen Radfahrenden gemacht wird, sieht man
daran, dass sich über Jahrzehnte niemand über den nicht abgesenkten Bordstein
beschwert hat. Wenn Menschen hier tatsächlich jedes Mal ihr Rad hoch heben
würden, wären hier schon längst Beschwerden laut geworden. Im Zuge einer
rechtlich sauberen Lösung sollte daher die Beschilderung geändert werden.
Die Radwegeführung durch den Wartebereich der
Bushaltestelle ist außerdem ebenfalls untragbar. Anlagen:
Blick von der Oeserstraße in die
Waldschulstraße. Es ist deutlich zu erkennen, dass der Bürgersteig zu schmal
für einen gemeinsamen Rad-Gehweg ist. Kein Schild zwingt Radfahrende, diesen
zu benutzen, das Fahren mit dem Rad auf der Straße ist nicht nur erlaubt,
sondern vorgeschrieben. Bild: Thomas Schlimme Nach ca. 150m dann das Schild, das
die Radfahrenden auf den Gehweg zwingt. Aufgrund des nicht abgesenkten
Bordsteins muss man genau hier anhalten und das Fahrrad auf den Gehweg heben.
Eine gefährliche Aktion. Bild: Thomas Schlimme Der Bordstein hat eine Höhe von 10
bis 11cm. Einfach hoch fahren ist unmöglich bzw. wäre erst recht gefährlich.
Es ist auch nicht einzusehen, wieso man mit dem Fahrrad nicht einfach auf der
Straße weiter fahren darf. Bild: Thomas Schlimme Der Radweg führt dann durch den Wartebereich der
Bushaltestelle, um wenig später direkt hinter der Brücke am Denisweg zu
enden. Mit dem Fahrrad auf der Straße bleiben zu dürfen, wäre sicherer.
Bild: Thomas Schlimme Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6
am 24.05.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2170 2022
Die Vorlage OF 470/6 wird mit der Maßgabe
beschlossen, dass der Antragstenor um folgende Sätze ergänzt wird:
"Ergänzend dazu wird der Magistrat gebeten, den Bordstein im fraglichen
Bereich so abzusenken, dass mit dem Rad ohne abzusteigen auf dem Weg
aufgefahren werden kann. Durch das Zusatzzeichen 1022-10 "Radverkehr
frei" ergänzend zum Zeichen 239 "Gehweg" soll das Radfahren
auf dem Gehweg ab dem Bereich, der dafür breit genug ist, erlaubt werden,
ohne dass dadurch das Weiterfahren mit dem Rad auf der Straße verboten
wird." Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Beratungsverlauf
1 Sitzung
11
11. Sitzung OBR 6
TO I
✓ Angenommen
Einstimmige Annahme
Alle:
GRÜNE CDU SPD Linke FDP AfD Volt BFF ÖkoLinX-ELF WBE FRAKTION IBF Gartenpartei fraktionsunabhängig FREIE_WÄHLER fraktionslos ÖkoLinX-ARL dFfm Die PARTEI die_farbechten_-_LINKE. RÖMER