Satzung zur Straßenreinigung konkretisieren - das Beispiel Heerstraße zeigt Handlungsbedarf
Begründung
konkretisieren - das Beispiel Heerstraße zeigt Handlungsbedarf Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Satzung zur Straßenreinigung in folgenden Punkten zu konkretisieren: · Gebühren werden nur dann erhoben, wenn eine Gegenleistung erbracht wurde, · Gebühren für den Fall zurückerstatten, wenn keine Leistung erbracht wurde. Begründung: Anwohner der Heerstraße sind mit recht darüber verärgert, dass sie Straßenreinigungsgebühren bezahlen sollen, obwohl dafür Monate lang keine Gegenleistung erbracht werden konnte. Grund dafür war die Sanierung der Straße. (s. FNP v. 30.10.2014) Es kann nicht sein, dass die Satzung der Straßenreinigung so unkonkret gehalten ist und dadurch beliebig ausgelegt werden kann. Das muss dringend geändert werden.
Inhalt
Antrag vom 17.11.2014, OF 467/7
Betreff: Satzung zur Straßenreinigung konkretisieren - das Beispiel Heerstraße zeigt Handlungsbedarf Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Satzung zur Straßenreinigung in folgenden Punkten zu konkretisieren: · Gebühren werden nur dann erhoben, wenn eine Gegenleistung erbracht wurde, · Gebühren für den Fall zurückerstatten, wenn keine Leistung erbracht wurde. Begründung: Anwohner der Heerstraße sind mit recht darüber verärgert, dass sie Straßenreinigungsgebühren bezahlen sollen, obwohl dafür Monate lang keine Gegenleistung erbracht werden konnte. Grund dafür war die Sanierung der Straße. (s. FNP v. 30.10.2014) Es kann nicht sein, dass die Satzung der Straßenreinigung so unkonkret gehalten ist und dadurch beliebig ausgelegt werden kann. Das muss dringend geändert werden.Beratung im Ortsbeirat: 7