Glastonnen für Gastronomiebetriebe
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, warum - unter Berücksichtigung der Annahme, dass sowohl die Abdeckung des Stadtgebiets mit Altglascontainern als auch die Leerungsintervalle auf der Grundlage des geschätzten Anfalls an Altglas erfolgten - es nicht möglich ist, den Gastronomiebetrieben auf Antrag kostenlose Tonnen zur Sammlung von Altglas bereit zu stellen und diese statt dessen für eine ausreichende Entsorgung zweimal bezahlen sollen.
Begründung
Wenn sich nun zeigt, dass entweder die Anzahl der Aufstellungsorte nicht ausreicht oder die Leerung nicht in den notwendigen Intervallen erfolgt, ist eine Anpassung des Vertrags mit der FES erforderlich. Es kann jedenfalls keine Lösung sein, die Gastronomiebetriebe zweimal zur Kasse zu bitten.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
zu 1. Einstimmige Annahme; zu 2. Einstimmige Annahme
Die Vorlage OF 441/9 wurde zurückgezogen.