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Unterbinden des rechtswidrigen Parkens an der Kreuzung Wurmbachstraße/Am Weingarten

Vorlagentyp: OF FDP

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, durch Aufstellen von Fahrradbügeln und soweit möglich Blumenkübel, alternativ Pollern, das rechtswidrige Parken an der T-Kreuzung Am Weingarten/Wurmbachstraße zu unterbinden und durch zusätzliche Fahrradbügel/Blumenkübel in der Straße am Weingarten die Querungsmöglichkeit der Straße zu sichern. Um zugleich den nördlichen Bürgersteig der Wurmbachstraße von geparkten Fahrrädern zu entlasten, sind dort weitere Fahrradbügel zu installieren.

Begründung

Leider wird die Kreuzung immer wieder zugeparkt, sodass Fußgänger nicht die Wurmbachstraße geradeaus queren können, um die Straße Am Weingarten weiter geradeaus zu laufen bzw. die Straße Am Weingarten zu queren. Die Einfahrt zum Kinderhaus Am Weingarten 16 wird zwar nicht von Autofahrern, jedoch durch Radfahrer genutzt, diese sollte befahrbar gehalten werden. Seitens des Kinderhauses und der Buchhandlung Eselsohr wurde das Vorhaben mit Hinweis auf häufiges Queren durch Kinder ausdrücklich begrüßt. Auch die Inhaber des Restaurants "Ponte" berichteten, bereits das Ordnungsamt gerufen zu haben, wenn die Kreuzung nicht mehr passierbar war. An der nördlichen Straßenseite der Wurmbachstraße ist es häufig sehr eng, da Fahrräder auf dem wegen des Schrägparkens ohnehin schon sehr schmalen Bürgersteigs am sogenannten Drängelgitter angeschlossen werden. An der Wurmbachstraße sind an geeigneter Stelle Fahrradbügel aufzustellen. Die Antragstellerin ist mit Anwohnern in Kontakt getreten, es bestünde Bereitschaft, die Patenschaft für Pflanzkübel zu übernehmen.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

13
13. Sitzung OBR 2
TO I
✓ Angenommen

zu 1. Einstimmige Annahme; zu 2. GRÜNE, 1 CDU, FDP und LINKE. gegen 3 CDU und SPD (= Ablehnung)

Ablehnung:
CDU SPD
Annahme:
GRÜNE 1 CDU FDP LINKE