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Unterbinden des rechtswidrigen Parkens an der Kreuzung Wurmbachstraße/Ecke Am Weingarten

Vorlagentyp: OF FDP

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, durch Aufstellen von Fahrradbügeln und Pollern, das rechtswidrige Parken an der T-Kreuzung Am Weingarten/Wurmbachstraße zu unterbinden und durch zusätzliche Fahrradbügel/Poller in der Straße am Weingarten die Querungsmöglichkeit der Straße zu sichern. Um zugleich den nördlichen Bürgersteig der Wurmbachstraße von geparkten Fahrrädern zu entlasten, sind dort weitere Fahrradbügel zu installieren.

Begründung

Leider wird die Kreuzung immer wieder zugeparkt, sodass Fußgänger nicht die Wurmbachstraße geradeaus queren können, um die Straße Am Weingarten weiter geradeaus zu laufen bzw. die Straße Am Weingarten zu queren. An der nördlichen Straßenseite der Wurmbachstraße ist es häufig sehr eng, da Fahrräder auf dem wegen des Schrägparkens ohnehin schon sehr schmalen Bürgersteigs am sogenannten Drängelgitter angeschlossen werden. An der Wurmbachstraße sind an geeigneter Stelle Fahrradbügel aufzustellen.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 12
OBR 2
TO I, TOP 37
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage OF 420/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 13
OBR 2
TO I, TOP 20
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 2737 2022 1. Die Vorlage OF 420/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 430/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 430/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Auf die Einsehbarkeit des Kreuzungsbereiches für Kinder und Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer ist dabei zu achten."
Zustimmung:
Alle
Ablehnung:
SPD