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Griesheim: Fahrradtaugliche Wege über den Lachegraben

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die bestehenden Fußwege bzw. Trampelpfade über den Lachegraben zwischen Griesheim und Nied sowie zwischen Iltispfad und Denisweg in fahrradtaugliche Wege umzuwandeln. Die Wegeführung ist unter Berücksichtigung des Radverkehrskonzepts mit dem Radfahrbüro abzustimmen. Dies würde für Radfahrende eine wichtige Lücke schließen.

Begründung

Für einen attraktiven Radverkehr sind kurze Wege in gutem Zustand Bedingung. Hier kann mit verhältnismäßig geringem Aufwand ein großer Nutzen erzielt werden.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 9
OBR 6
TO I, TOP 17
Angenommen
1. Die Vorlage OF 383/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 421/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 421/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 10
OBR 6
TO I, TOP 8
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage OF 421/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 11
OBR 6
TO I, TOP 7
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 2165 2022 1. Die Vorlage OF 421/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 465/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 465/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt lautet: "Der Lachegraben trennt Nied und Griesheim und wird an drei Stellen von Fußgängerbrücken überspannt. Diese werden gerne von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden genutzt. Leider sind die dazugehörigen Wege an zwei Stellen in einem beklagenswerten Zustand. Zwischen Iltispfad bzw. An der Zingelswiese und Denisweg existiert nur ein Trampelpfad (Position 1., siehe Fotos), der weder barrierearm bequem zu begehen noch mit dem Rad zu befahren ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die bestehenden Fußwege bzw. Trampelpfade über den Lachegraben zwischen Griesheim und Nied in Höhe Rebhuhnstraße 31 und Werner-Bockelmann-Straße 32 sowie zwischen Iltispfad/An der Zingelswiese und Denisweg in ungefährdet begehbare und fahrradtaugliche Wege mit wassergebundener Decke, analog zu den Wegen auf Nieder Seite, umgewandelt werden können. Die Wegeführung ist unter Berücksichtigung des Radverkehrskonzepts mit dem Radfahrbüro und den Belangen des Landschaftsschutzes abzustimmen."
Zustimmung:
Alle
Ablehnung:
CDU BFF