Verlängerung der U-Bahn-Linie U 4 - Gutachten zur Umweltverträglichkeit einer möglichen Trassenführung unter dem Grüneburgpark
Vorlagentyp: OF LINKE.
Begründung
Die Stellungnahme 1043 wirft oben genannten Fragen auf, die sowohl Relevanz im Bezug auf die ordnungsgemäße Vergabe öffentlicher Aufträge als auch hinsichtlich eines angemessenen Umgangs mit dem Landschaftsschutzgebiet Grüneburgpark besitzen. Expertenmeinungen zufolge ist ein mehrjähriges Grundwassermonitoring Vorraussetzung, um eine belastbare Aussage hinsichtlich der zu erwartenden Beeinträchtigung des Grüneburgparks treffen zu können. Dies erscheint nicht vereinbar mit denen in der Stellungnahme erwähnten zu erwartenden Ergebnissen nächstes Jahr. Ein Monitoring im Zuge des Planfeststellungsverfahrens (also nach Entscheidung für die Variante der Untertunnelung) ist zu spät.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 19.05.2021,
OF 41/2 Betreff: Verlängerung der U-Bahn-Linie U 4
- Gutachten zur Umweltverträglichkeit einer möglichen Trassenführung unter dem
Grüneburgpark Vorgang: V 1567/20 OBR 2; ST 1562/20;
ST 1043/21
Der Magistrat wird gebeten, mit
Bezug auf die Stellungnahme ST 1043 zeitnah die nachfolgenden Fragen zu
beantworten:
1. Warum wurde vor der Vergabe des
Auftrags an das Büro BGU Dr. Brehm & Grünz GbR keine öffentliche
Ausschreibung gemacht? Was ist unter "Aufforderung zur Angebotsabgabe" zu
verstehen? Wurde ausschlieÄlich das Büro BGU Dr. Brehm & Grünz GbR
aufgefordert oder noch weitere? 2. Aus welchen Gründen wurde der Auftrag ohne
Beachtung der Vergaberichtlinien erteilt? 3. Wann und durch wen erfolgte die Aufforderung zur
Angebotsabgabe an das Büro BGU Dr. Brehm & Grünz GbR? 4. Nach welchen Kriterien wurde das genannte Büro
ausgewählt? 5. Wann und durch wen wurde der
Auftrag erteilt?
6. Wie lautet der Wortlaut des
Auftrags? 7. Welches Honorar wurde
vereinbart? 8. Welcher Termin für die Erledigung
des Auftrags und die Bekanntgabe der Ergebnisse wurde vereinbart bzw. ist
geplant? 9. Für welche anderen ähnlichen
Projekte in Frankfurt hat das Büro BGU Dr. Brehm & Grünz GbR bisher
Untersuchungen durchgeführt? 10. Warum wurden die Mitglieder des Ortsbeirats 2,
die Stadtverordneten und die Äffentlichkeit nicht durch die politisch
Verantwortlichen über die Details der Auftragsvergabe informiert? Begründung: Die Stellungnahme 1043 wirft oben genannten Fragen
auf, die sowohl Relevanz im Bezug auf die ordnungsgemäÄe Vergabe öffentlicher
Aufträge als auch hinsichtlich eines angemessenen Umgangs mit dem
Landschaftsschutzgebiet Grüneburgpark besitzen. Expertenmeinungen zufolge ist
ein mehrjähriges Grundwassermonitoring Vorraussetzung, um eine belastbare
Aussage hinsichtlich der zu erwartenden Beeinträchtigung des Grüneburgparks
treffen zu können. Dies erscheint nicht vereinbar mit denen in der
Stellungnahme erwähnten zu erwartenden Ergebnissen nächstes Jahr. Ein
Monitoring im Zuge des Planfeststellungsverfahrens (also nach Entscheidung für
die Variante der Untertunnelung) ist zu spät. Antragsteller:
LINKE.
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 17.02.2020, V
1567
Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1562
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.05.2021, ST 1043
Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2
am 07.06.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 39 2021
Die Vorlage OF 41/2 wird in der vorgelegten Fassung
beschlossen. Abstimmung:
Einstimmige Annahme