Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs Lachweg/Berkersheimer Weg
Begründung
Bahnübergangs Lachweg/Berkersheimer Weg Im Zuge des viergleisigen Ausbaus der Main-Weser-Bahn zwischen Frankfurt-West und Bad Vilbel muß der derzeitig bestehende Bahnübergang Lachweg beseitigt und durch eine Unterführung ersetzt werden. Da das künftige Unterführungsbauwerk im Kurvenbereich der Zufahrtsstraßen Lachweg und Berkersheimer Weg liegt und das Gelände stark abschüssig ist, wird die Unterführung über lange Rampen verfügen. Der Berkersheimer Weg östlich der Bahntrasse muß aus diesem Grunde begradigt werden und es wird auf der westlichen Seite Eingriffe in die dortige Bebauung geben. Obwohl die Baumaßnahmen an der Bahnlinie unmittelbar bevorstehen, ist immer noch nicht bekannt, wie genau die Eingriffe in die Bausubstanz aussehen werden bzw. wie die Zufahrt zu den hinter der zukünftigen Rampe liegenden Grundstücken ermöglicht werden soll. Die Andienung dieser Gebäude betrifft nicht nur die Anwohner selbst, sondern auch die Feuerwehr bei einem eventuellen Einsatz sowie die Müllabfuhr bei den wöchentlichen Leerungen.
Inhalt
Antrag vom 15.01.2018, OF 399/9
Betreff: Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs Lachweg/Berkersheimer Weg Im Zuge des viergleisigen Ausbaus der Main-Weser-Bahn zwischen Frankfurt-West und Bad Vilbel muß der derzeitig bestehende Bahnübergang Lachweg beseitigt und durch eine Unterführung ersetzt werden. Da das künftige Unterführungsbauwerk im Kurvenbereich der Zufahrtsstraßen Lachweg und Berkersheimer Weg liegt und das Gelände stark abschüssig ist, wird die Unterführung über lange Rampen verfügen. Der Berkersheimer Weg östlich der Bahntrasse muß aus diesem Grunde begradigt werden und es wird auf der westlichen Seite Eingriffe in die dortige Bebauung geben. Obwohl die Baumaßnahmen an der Bahnlinie unmittelbar bevorstehen, ist immer noch nicht bekannt, wie genau die Eingriffe in die Bausubstanz aussehen werden bzw. wie die Zufahrt zu den hinter der zukünftigen Rampe liegenden Grundstücken ermöglicht werden soll. Die Andienung dieser Gebäude betrifft nicht nur die Anwohner selbst, sondern auch die Feuerwehr bei einem eventuellen Einsatz sowie die Müllabfuhr bei den wöchentlichen Leerungen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat:
- Wieweit sind die Planungen des Stadtplanungsamtes und des ausführenden Amtes für Straßenbau und Erschließung bereits gediehen?
- Wann werden diese Pläne dem Ortsbeirat und damit der Öffentlichkeit vorgestellt?Beratung im Ortsbeirat: 9