Zwei-Felder-Halle auf dem Sportgelände der TSG 1957 Frankfurter Berg e. V.
Begründung
Sportgelände der TSG 1957 Frankfurter Berg e. V. Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob zur mittelfristigen Erhöhung der Raumkapazitäten an gedeckten Sportflächen der Bau einer Zweifelderhalle auf dem städtischen Gelände beziehungsweise dem Handball-Kleinspielfeld der Sportanlage im verlängerten Ginsterweg/Wachholderweg (TSG 1957 Frankfurter Berg e.V.) realisiert werden kann. Begründung: Die Nachfrage für Schul- und Vereinssportaktivitäten steigt aufgrund des Zuzugs von jungen Familie mit Kindern sowie der Errichtung neuer Schulen, Kitas und Jugendeinrichtungen am Frankfurter Berg stetig. Zudem werden Wohngebiete erweitert und neue Wohneinheiten gebaut. Eine entsprechende Anpassung der Sportstätten ist daher notwendig.