Straßenstrich Hanauer Landstraße
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Duldung des Straßenstrichs Hanauer Landstraße zwischen den Hausnummern 443 - 447 (Fahrbahn stadteinwärts) zu widerrufen und den Straßenstrich umgehend abzuschaffen. Begründung: Prostitution und die erfahrungsgemäß damit einhergehende Kriminalität wertet den Stadtteil allgemein ab. Der Straßenstrich an der Theodor-Heuss-Allee sowie das Bahnhofsgebiet stellen ein ausreichendes Angebot an Prostitution in Frankfurt dar. Im Ortsteil Fechenheim sind ohnehin bereits einschlägige Etablissements vorhanden, weshalb eine weitere Duldung des Straßenstrichs überflüssig und nicht notwendig erscheint. Ebenfalls zu bedenken ist, dass das Sicherheitsempfinden von Fußgängern und Radfahrern, welche insbesondere in den Sommermonaten durchaus noch bei Tageslicht den Straßenstrich passieren müssen, leidet.