Zur Verkehrsberuhigung entlang der Deuil-La-Barre-Straße .rechts vor links"
Begründung
Deuil-La-Barre-Straße "rechts vor links" Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten; Unter welchen Voraussetzungen ist es möglich, die Vorfahrtregelung entlang der Deuil-La-Barre-Straße konsequent auf "rechts vor links" umzustellen? Können auch die Straßen entlang der Bahnschienen in eine solche Regelung einbezogen werden? Begründung: Der Ortsbeirat sieht in einer solchen Lösung einen ruhigeren Verkehrsablauf bei gleichzeitiger Lärmminderung. Unter Berücksichtigung der Antwort des Magistrats kann der Ortsbeirat eine Entscheidung für eine mögliche Umstellung treffen.
Inhalt
Antrag vom 13.10.2011, OF 38/15
Betreff: Zur Verkehrsberuhigung entlang der Deuil-La-Barre-Straße "rechts vor links" Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten; Unter welchen Voraussetzungen ist es möglich, die Vorfahrtregelung entlang der Deuil-La-Barre-Straße konsequent auf "rechts vor links" umzustellen? Können auch die Straßen entlang der Bahnschienen in eine solche Regelung einbezogen werden? Begründung: Der Ortsbeirat sieht in einer solchen Lösung einen ruhigeren Verkehrsablauf bei gleichzeitiger Lärmminderung. Unter Berücksichtigung der Antwort des Magistrats kann der Ortsbeirat eine Entscheidung für eine mögliche Umstellung treffen.Beratung im Ortsbeirat: 15