Einrichtung eines Lapidariums im Bieberpark
Begründung
Bieberpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, bei der vorgesehene Neugestaltung des Bieber-Parks eine Teilfläche für ein Lapidarium einzuplanen. In dem Lapidarium sollen alte Grenzsteine der Gemarkungsgrenze von Nieder-Eschbach, soweit sie bereits heute nicht mehr an ihrem Originalstandort stehen oder in näherer Zukunft an ihrem Standort gefährdet oder bereits stark in Mitleidenschaft gezogen sind, alte Grenzsteine aus der alten Taunus-Gemarkung des Nieder-Eschbacher Waldes, soweit sie bereits heute am Wegrand im Wald liegen oder von der Erhaltung gefährdet sind, Kilometersteine, sofern sie gefährdet sind (oder werden) Alte Stelen oder andere steinerne Dokumente aus der Geschichte Nieder-Eschbachs, soweit sie durch Baumaßnahmen gefährdet oder bereits gesichert sind oder von ihren heutigen Besitzern freigegeben werden und diese nicht mehr an oder im Umfeld ihres ursprünglichen Standortes aufgestellt werden können. aufgestellt werden. Das Lapidarium soll frei zugänglich aber gleichzeitig als solches abgegrenzt sein. Eine genaue Dokumentation ist durch eine -erweiterbare- Schautafel zu gewährleisten. Der Ortsvorsteher wird beauftragt, sich mit dem Grenzsteinbeauftragten für den Bereich des ehemaligen Nieder-Eschbacher Taunuswaldes und gegebenenfalls weiteren zuständigen Stellen, über die dortigen bereits im Wald liegenden beziehungsweise stark gefährdeten Grenzsteine ins Benehm zu setzen, mit dem Ziel der Sicherung und Überführung dieser Steine in das vorgesehene Lapidarium beziehungsweise in ein Zwischenlager in Nieder-Eschbach. Begründung: Die Einrichtung eines Lapidarium im Bieber-Park ist bereits mit dem Grünflächenamt mündlich besprochen und abgestimmt.