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Alleentunnel - Alleenspange - Ostumgehung - Riederwaldtunnel

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Ostumgehung - Riederwaldtunnel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die momentane rechtliche Situation bezüglich der Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses zum Bau der Ostumgehung zu prüfen damit gegebenenfalls ein neuer Planfeststellungsbeschluss mit den Grenzwerten für Lärm und Abgase von heute erstellt werden kann, da sich die Richtlinien seit dem Beschluss vor 35 Jahren (1980) geändert haben. Begründung: Im Februar diesen Jahres hat der Hessische Verkehrsminister endgültig den Planfeststellungsbeschluss (PFB) für die Autobahn A 66 Alleentunnel aufgehoben. Mit diesem Schritt wurde - gemäß dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel vom 6.12.1988 - gleichzeitig auch der PFB von 1980 für den Bau der Autobahn Ostumgehung Frankfurt A 66/A 661 automatisch "nachträglich rechtswidrig". Es kann an mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gesagt werden, dass der gesamte im Jahr 1980 planfestgestellte Autobahnabschnitt Ostumgehung Frankfurt A 66/A 661 vom Preungesheimer Dreieck bis zur AS Frankfurt-Ost Hanauer Landstraße in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und auf Grundlage der heute geltenden Grenzwerte für Lärm und Schadstoffe neu planfestgestellt werden muss. Dies würde eine erhebliche Verbesserung für die Stadt Frankfurt und deren Bürger bedeuten. Eine Belastung der Frankfurter Stadtkasse findet dadurch nicht statt. Eine Einhausung würde zu Lasten des Bundes gehen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2015, OF 369/11 Betreff: Alleentunnel - Alleenspange - Ostumgehung - Riederwaldtunnel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die momentane rechtliche Situation bezüglich der Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses zum Bau der Ostumgehung zu prüfen damit gegebenenfalls ein neuer Planfeststellungsbeschluss mit den Grenzwerten für Lärm und Abgase von heute erstellt werden kann, da sich die Richtlinien seit dem Beschluss vor 35 Jahren (1980) geändert haben. Begründung: Im Februar diesen Jahres hat der Hessische Verkehrsminister endgültig den Planfeststellungsbeschluss (PFB) für die Autobahn A 66 Alleentunnel aufgehoben. Mit diesem Schritt wurde - gemäß dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel vom 6.12.1988 - gleichzeitig auch der PFB von 1980 für den Bau der Autobahn Ostumgehung Frankfurt A 66/A 661 automatisch "nachträglich rechtswidrig". Es kann an mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gesagt werden, dass der gesamte im Jahr 1980 planfestgestellte Autobahnabschnitt Ostumgehung Frankfurt A 66/A 661 vom Preungesheimer Dreieck bis zur AS Frankfurt-Ost Hanauer Landstraße in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und auf Grundlage der heute geltenden Grenzwerte für Lärm und Schadstoffe neu planfestgestellt werden muss. Dies würde eine erhebliche Verbesserung für die Stadt Frankfurt und deren Bürger bedeuten. Eine Belastung der Frankfurter Stadtkasse findet dadurch nicht statt. Eine Einhausung würde zu Lasten des Bundes gehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 11 am 16.11.2015, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 694 2015 Die Vorlage OF 369/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung); bei Enthaltung FDP

Verknüpfte Vorlagen