Dortelweiler Straße; Änderung der Straßenmarkierung im Bereich der Einfahrt zum Tegut-Gelände
Begründung
der Straßenmarkierung im Bereich der Einfahrt zum Tegut-Gelände Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: Ist es möglich, die Mittelmarkierung auf der Dortelweiler Straße vor der Grundstückeinfahrt zum Tegut wie folgt zu ändern: Durchgezogene Linie (Abbiegeverbot) auf der Südseite der Markierung, unterbrochene Linie (Abbiegemöglichkeit) auf der Nordseite der Markierung? Begründung: Wenn man von der Friedberger Landstraße in die Dortelweiler Straße einbiegt, hat man die Möglichkeit, gleich nach ein paar Metern links in die Einfahrt des Grundstücks, auf dem sich u.a. der Tegut befindet, abzubiegen. Da jedoch der Gegenverkehr auf der Dortelweiler Straße in Richtung Friedberger Landstraße an der Ampel häufig zum Stehen kommt und sich dadurch ein Rückstau bildet, welcher die Einfahrt verstellt, ist es für die Fahrzeuge, die von der Friedberger Landstraße kommen, nicht möglich, in die Einfahrt des Geländes abzubiegen. Sie bleiben mitten auf der Straße stehen, der Nachfolgendverkehr wird dadurch behindert und es bildet sich ein Rückstau bis auf die Friedberger Landstraße. Im Berufsverkehr wird diese Situation sehr häufig beobachtet. Durch die Veränderung der Mittelmarkierung kann der Verkehrsfluss positiv beeinflusst werden: der durchgezogene Strich zwingt zur Weiterfahrt und Durchfahrung des Kreisels, anschließend kann man dann ohne Probleme rechts auf das Tegut-Grundstück fahren. Die nördliche unterbrochene Mittellinie gestattet andererseits das Linksabbiegen vom Tegut-Grundstück in die Dortelweiler Straße.