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Dortelweiler Straße: Haltelinie und Hinweisschild vor der Einfahrt zum Tegut-Gelände

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2013, ST 1086 Betreff: Dortelweiler Straße: Haltelinie und Hinweisschild vor der Einfahrt zum Tegut-Gelände Auch wenn vorliegende Anregung in ihrer Begründung plausibel erscheint, ist eine Realisierung aus den nachfolgenden Gründen nicht möglich. Die beschriebene Situation ist im Stadtgebiet Frankfurts sehr häufig anzutreffen und stellt daher keinen besonderen Umstand dar. Dieser ist jedoch nach der seit dem 01.04.2013 geltenden Straßenverkehrs-Ordnung zwingende Voraussetzung zur Anordnung von Verkehrszeichen. Der Magistrat weist darüber hinaus auf Folgendes hin: Der Phasenwechsel der Signalanlage wird gegenwärtig über die vor den Haltelinien eingebrachten Induktionsschleifen gesteuert. Eine Verlegung der Haltelinie würde nicht nur den Einbau einer Induktionsschleife erfordern, sondern ebenfalls eine Neuberechnung der Programmierung der gesamten Signalanlage mit entsprechend veränderten Phasenwechseln. Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat um Verständnis, dass er eine Umsetzung der Anregung für nicht realisierungsfähig erachtet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.04.2013, OM 2142

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