Dortelweiler Straße: Haltelinie und Hinweisschild vor der Einfahrt zum Tegut-Gelände
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2013, ST
1086
Betreff: Dortelweiler
Straße: Haltelinie und Hinweisschild vor der Einfahrt zum Tegut-Gelände Auch wenn vorliegende Anregung in
ihrer Begründung plausibel erscheint, ist eine Realisierung aus den
nachfolgenden Gründen nicht möglich. Die beschriebene Situation ist im Stadtgebiet
Frankfurts sehr häufig anzutreffen und stellt daher keinen besonderen Umstand
dar. Dieser ist jedoch nach der seit dem 01.04.2013 geltenden
Straßenverkehrs-Ordnung zwingende Voraussetzung zur Anordnung von
Verkehrszeichen. Der Magistrat weist darüber hinaus auf Folgendes hin: Der
Phasenwechsel der Signalanlage wird gegenwärtig über die vor den Haltelinien
eingebrachten Induktionsschleifen gesteuert. Eine Verlegung der Haltelinie
würde nicht nur den Einbau einer Induktionsschleife erfordern, sondern
ebenfalls eine Neuberechnung der Programmierung der gesamten Signalanlage mit
entsprechend veränderten Phasenwechseln. Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat um
Verständnis, dass er eine Umsetzung der Anregung für nicht realisierungsfähig
erachtet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.04.2013, OM 2142