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Nied: Eingeschränktes Halteverbot gegenüber der Einfahrt des Kindergartens Grüne Winkel

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

gegenüber der Einfahrt des Kindergartens Grüne Winkel Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten gegenüber der Einfahrt des Kindergartens "Grüner Winkel" (d.h. gegenüber der Adresse Grüne Winkel 29a) eingeschränktes Halteverbot montags bis freitags von 7.00 bis 17.00 Uhr einzuführen, sodass ein Rettungswagen sicher in die Einfahrt einbiegen kann. Begründung: Die Kindergartenleitung kam auf den Antragsteller zu und bemängelte, dass ein Rettungswagen im Notfall nicht bis zum Kindergarten vorfahren kann. Während eines gemeinsamen Termins mit der Leitung und auch AnwohnerInnen hat man sich darauf geeinigt ein eingeschränktes Halteverbot von montags bis freitags einzuführen. Dieses soll zeitlich begrenzt sein, sodass die Anwohner möglichst wenig zusätzlichen Parkdruck erleiden.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2017, OF 361/6 Betreff: Nied: Eingeschränktes Halteverbot gegenüber der Einfahrt des Kindergartens Grüne Winkel Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten gegenüber der Einfahrt des Kindergartens "Grüner Winkel" (d.h. gegenüber der Adresse Grüne Winkel 29a) eingeschränktes Halteverbot montags bis freitags von 7.00 bis 17.00 Uhr einzuführen, sodass ein Rettungswagen sicher in die Einfahrt einbiegen kann. Begründung: Die Kindergartenleitung kam auf den Antragsteller zu und bemängelte, dass ein Rettungswagen im Notfall nicht bis zum Kindergarten vorfahren kann. Während eines gemeinsamen Termins mit der Leitung und auch AnwohnerInnen hat man sich darauf geeinigt ein eingeschränktes Halteverbot von montags bis freitags einzuführen. Dieses soll zeitlich begrenzt sein, sodass die Anwohner möglichst wenig zusätzlichen Parkdruck erleiden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1515 2017 Die Vorlage OF 361/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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