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Bildung von erheblichen Wasserlachen im Gleisfeldpark

Vorlagentyp: OF CDU

Antrag

Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die rechtliche Situation nochmals hinsichtlich eines "verdeckten Mangels" zu prüfen und dazu Stellung zu beziehen, wie der Fall einerseits juristisch bewertet wird und wie die Mängel letztlich behoben werden sollen.

Begründung

Gemäß ST 88 sieht der Magistrat bei den Mängeln keine Ähnlichkeiten zum Europagarten. Es zeigt sich jedoch, dass sich im Gleisfeldpark erhebliche Wasserlachen und Pfützen bilden, welche über mehrere Wochen bestehen bleiben, ähnlich wie im streitgegenständlichen Europagarten, und dadurch Teile des Gleisfeldparks unbegehbar und unbenutzbar machen. Da zum Europagarten bereits ein Rechtsstreit anhängig ist, wäre zu prüfen, ob die Klage entsprechend erweitert werden kann. Setzt ein Unternehmer Subunternehmen ein, ohne diese angemessen zu beaufsichtigen, entzieht er sich damit seiner Pflicht, sachgerecht beurteilen zu können, ob das Gewerk bei Abnahme mangelfrei ist. Bei einem "arglistgleichen Organisationsverschulden" liegt somit ebenfalls ein verdeckter Mangel vor (vgl. VII ZR 5/91 BGH).

Beratungsverlauf 1 Sitzung

9
9. Sitzung OBR 1
TO I
✕ Abgelehnt

GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen CDU und FDP (= Annahme); BFF (= Enthaltung)

Annahme:
CDU FDP
Alle:
GRÜNE SPD LINKE. ÖkoLinX-ARL Die PARTEI
Enthaltung:
BFF