Bildung von erheblichen Wasserlachen im Gleisfeldpark
Antrag
Der Magistrat wird aufgefordert, den Vorgang nochmals zu prüfen und dazu Stellung zu beziehen, wie der Fall einerseits juristisch aufgearbeitet wird und wie die Mängel letztlich behoben werden sollen.
Begründung
Gemäß ST 88 sieht der Magistrat bei den Mängeln keine Ähnlichkeiten zum Europagarten. Es zeigt sich jedoch, dass sich im Gleisfeldpark erhebliche Wasserlachen und Pfützen bilden, welche über mehrere Wochen bestehen bleiben, ähnlich wie im streitgegenständlichen Europagarten, und dadurch Teile des Gleisfeldparks unbegehbar und unbenutzbar machen. Da zum Europagarten bereits ein Rechtsstreit anhängig ist, wäre zu prüfen, ob die Klage entsprechend erweitert werden kann. Setzt ein Unternehmer Subunternehmen ein, ohne diese angemessen zu beaufsichtigen, entzieht er sich damit seiner Pflicht, sachgerecht beurteilen zu können, ob das Gewerk bei Abnahme mangelfrei ist. Bei einem "arglistgleichen Organisationsverschulden" liegt somit ebenfalls ein verdeckter Mangel vor (vgl. VII ZR 5/91 BGH).
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Einstimmige Annahme
Die Vorlage OF 328/1 wurde zurückgezogen.