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Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

In der OM 1679 hieß es: "...den Einmündungsbereich von der Dortelweiler Straße in die Weidenbornstraße (Hausnummer 24) auf der nördlichen Seite durch eine Sperrfläche mit Aufstellen von Fahrradständern oder Pollern so abzusichern, dass der Abbiegeverkehr (von der Dortelweiler Straße oder Seckbacher Landstraße) nicht durch falschparkende Fahrzeuge behindert wird..."

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2023, OF 352/4 Betreff: Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße Vorgang: OM 1679/22 OBR 4; ST 2778/22 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme vom Dezember 2022 in Aussicht gestellte Umsetzung der Anregung des OBR vorzunehmen. Begründung: In der OM 1679 hieß es: "...den Einmündungsbereich von der Dortelweiler Straße in die Weidenbornstraße (Hausnummer 24) auf der nördlichen Seite durch eine Sperrfläche mit Aufstellen von Fahrradständern oder Pollern so abzusichern, dass der Abbiegeverkehr (von der Dortelweiler Straße oder Seckbacher Landstraße) nicht durch falschparkende Fahrzeuge behindert wird..." Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1679 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2778 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 4 am 28.11.2023, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4847 2023 Die Vorlage OF 352/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratungsverlauf 1 Sitzung

25
25. Sitzung OBR 4
TO II
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme