Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
In der OM 1679 hieß es: "...den Einmündungsbereich von der Dortelweiler Straße in die Weidenbornstraße (Hausnummer 24) auf der nördlichen Seite durch eine Sperrfläche mit Aufstellen von Fahrradständern oder Pollern so abzusichern, dass der Abbiegeverkehr (von der Dortelweiler Straße oder Seckbacher Landstraße) nicht durch falschparkende Fahrzeuge behindert wird..."
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 06.11.2023,
OF 352/4 Betreff: Behinderung an der Einmündung
Weidenbornstraße Vorgang: OM 1679/22 OBR 4; ST 2778/22 Der Magistrat wird gebeten, die in
der Stellungnahme vom Dezember 2022 in Aussicht gestellte Umsetzung der
Anregung des OBR vorzunehmen. Begründung: In der OM 1679 hieß es: "...den Einmündungsbereich
von der Dortelweiler Straße in die Weidenbornstraße (Hausnummer 24) auf der
nördlichen Seite durch eine Sperrfläche mit Aufstellen von Fahrradständern oder
Pollern so abzusichern, dass der Abbiegeverkehr (von der Dortelweiler Straße
oder Seckbacher Landstraße) nicht durch falschparkende Fahrzeuge behindert
wird..." Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.02.2022, OM 1679
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.12.2022, ST 2778
Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 4
am 28.11.2023, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4847 2023
Die Vorlage OF 352/4 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Beratungsverlauf 1 Sitzung
25
25. Sitzung OBR 4
TO II
Einstimmige Annahme